zurück zur Übersicht Schutzvertrag Eigentümer 25.05.2026 von Henry W. Guten Tag, wir möchten einen Hund aus dem Tierschutz übernehmen. Da wir schon 2 Hunde aus dem Tierschutz haben, kenne ich schon die Klauseln in einem Schutzvertrag. Jetzt haben wir aber einen Vertrag von einem Verein in dem „mit Unterzeichnung des Vertragses und Bezahlung der Schutzgebühr übergibt der Übergeber das Tier dem Übernehmer.Damit geht das Egentum des Tieres an den Übernehmer über“. Das bedeutet doch das der Hund dann Rechtlich mir gehört,oder? Trotzdem gibt es dann aber die typischen Klauseln wie Rücknahmerecht, Nachkontrolle ect. Könnten sie mir bitte weiterhelfen? Hersteller HW Foto: © Natascha Kähler Antwort von Rechtsanwältin Gianna Chiappa Die von Ihnen zitierte Passage stellt klar, dass Sie Eigentümer werden, das Tier also Ihnen gehört. Das ist bei der Übernahme eines Tieres aus dem Tierschutz schon einmal eine sehr wichrtige Information. Denn es gibt auch Verträge, die vorsehen, dass das Eigentum beim Tierschutzverein verbliebt. Klauseln in solchen Verträgen, die z.B. ein Rücknahmerecht oder Rechte zur Nachkontrolle betreffen, sind nicht selten unwirksam. Ohne den gesamten Vertrag gesehen zu haben, kann das aber juristisch nicht näher beurteilt werden.
Foto: © Natascha Kähler Antwort von Rechtsanwältin Gianna Chiappa Die von Ihnen zitierte Passage stellt klar, dass Sie Eigentümer werden, das Tier also Ihnen gehört. Das ist bei der Übernahme eines Tieres aus dem Tierschutz schon einmal eine sehr wichrtige Information. Denn es gibt auch Verträge, die vorsehen, dass das Eigentum beim Tierschutzverein verbliebt. Klauseln in solchen Verträgen, die z.B. ein Rücknahmerecht oder Rechte zur Nachkontrolle betreffen, sind nicht selten unwirksam. Ohne den gesamten Vertrag gesehen zu haben, kann das aber juristisch nicht näher beurteilt werden.