zurück zur Übersicht Frage zu einer erzwungenen Tierabgabe in einer Notfallsituation (Katze LINA) 02.06.2026 von Soukayna K. Sehr geehrte Anwätin, ich befinde mich in einer verzweifelten Lage und brauche dringend Ihren fachlichen Rat. Meine Katze LINA hatte einen akuten medizinischen Notfall. In der Tierklinik stand ich unter extremem psychischen Druck, Schock und Tränen, da ich die Operationskosten nicht sofort bezahlen konnte. Um das Leben meiner Katze in dieser Sekunde zu retten, wurde mir ein Abgabeerklärung an einen Tierschutzverein vorgelegt, den ich in meiner Panik unterschrieben habe. Der Verein hat die Katze übernommen und die Behandlung ermöglicht. Ich habe den Verein bereits kontaktiert, meine Situation erklärt und ihnen verschiedene Lösungen vorgeschlagen: Ich habe angeboten, mich künftig ehrenamtlich im Verein zu engagieren, für sie zu spenden (Schutzgebühr dreimal zu bezahlen) und habe als Nachweis meiner Fürsorge auch direkt eine Vollversicherung für meine zweite Katze abgeschlossen, damit so ein Notfall nie wieder passiert. Ich möchte einfach nur meine Katze zurückhaben. Da ich die hohen Operationskosten der Klinik finanziell jedoch absolut nicht tragen kann (auch nicht in Raten), weiß ich nicht, wie ich mich weiter verhalten soll. Meine Frage an Sie: Gibt es eine Möglichkeit oder einen rechtlichen Weg, die Katze aus so einer extremen Notfallsituation zurückzufordern, ohne dass ich die enormen Klinikkosten übernehmen muss – insbesondere, da ich bereits versucht habe, mich gütlich mit dem Verein zu einigen? Ich vermisse LINA schrecklich und möchte sie einfach nur wieder nach Hause holen. Vielen Dank für Ihre Hilfe und Ihre Zeit. Mit freundlichen Grüßen Foto: © Natascha Kähler Antwort von Rechtsanwältin Gianna Chiappa Entscheidend ist, ob eine Eigentumsübertragung an den Tierschutzverein wirksam stattgefunden hat. Im Zweifel müsste man sich das Schriftstück, was Sie unterzeichnet haben, einmal anschauen. Wenn hier wirklich eine wirksame Übertragung des Eigentums vorgenommen wurde, haben Sie hier wenig bis keine Handhabe. Man könnte über eine Anfechtung nachdenken, aber dafür gibt es, jedenfalls bisher, zu wenig Informationen. Wichtig wäre auch zu wissen, weshalb der Verein die Einigung ablehnt, also welche Gründe er hierfür nennt. Als Eigentümer sind Sie grundsätzlich verpflichtet, die entstehenden Kosten zu tragen. Dass Sie die Katze zurückerhalten ohne in Bezug auf die Klinikkosten etwas zu zahlen, halte ich nach aktuellem Informationsstand für unwahrscheinlich.
Foto: © Natascha Kähler Antwort von Rechtsanwältin Gianna Chiappa Entscheidend ist, ob eine Eigentumsübertragung an den Tierschutzverein wirksam stattgefunden hat. Im Zweifel müsste man sich das Schriftstück, was Sie unterzeichnet haben, einmal anschauen. Wenn hier wirklich eine wirksame Übertragung des Eigentums vorgenommen wurde, haben Sie hier wenig bis keine Handhabe. Man könnte über eine Anfechtung nachdenken, aber dafür gibt es, jedenfalls bisher, zu wenig Informationen. Wichtig wäre auch zu wissen, weshalb der Verein die Einigung ablehnt, also welche Gründe er hierfür nennt. Als Eigentümer sind Sie grundsätzlich verpflichtet, die entstehenden Kosten zu tragen. Dass Sie die Katze zurückerhalten ohne in Bezug auf die Klinikkosten etwas zu zahlen, halte ich nach aktuellem Informationsstand für unwahrscheinlich.