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Hinweis auf vermissten Kater

von Harald B.

Unser Kater Loui wird seit einer Woche vermisst. Ein Hinweisgeber über Tasso, der ihn gesehen hat, hat auch die vage Vermutung geäußert, dass einer seiner Nachbarn, der sehr "tierlieb" sein soll, ihn möglicherweise zu sich in die Wohnung aufgenommen haben könnte. Der Nachbar hatte sich auf jeden Fall mit unserem Kater beschäftigt, wenn dieser in seine Nähe kam sei. Ich weiß nicht, wie ich mich diesbezüglich verhalten kann und soll? Gibt es juristische Möglichkeiten, diesem vagen Hinweis nachzugehen? Fällt ja, welche? Ganz herzlichen Dank für Ihre Auskunft im Voraus und herzliche Grüße

Rechtsanwältin Gianna Chiappa
Foto: © Natascha Kähler

Antwort von Rechtsanwältin Gianna Chiappa

Wenn Sie die Möglichkeit haben, die Daten des Nachbarn zu erfahren, besteht die Möglichkeit, diesen zur Unterlassung aufzufordern, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der Kater angefüttert wird oder sonst in die Wohnung gelockt oder einbehalten wird. Aktuell stehen für eine konkretere Beantwortung leider zu wenige Informationen zur Verfügung. Erfahren Sie jedoch Weiteres, könnte ein Anwalt einen Unterlassungsanspruch prüfen und ggf. durchsetzen.

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