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Vertrag rechtlich wirksam?!

von Martina S.

Habe einen Vertrag mit einem Katzenschutzverin, die haben lebenslanges Besitzrecht?! Und will mir sagen, dass ich das Tier nicht mit in den Urlaub oder zu meinem Freund der 50 Kilometer entfernt wohnt ect nehmen darf?! Ist das richtige?! Wäre toll, wenn ich Info bekäme. Herzlichen Gruß 

Rechtsanwältin Gianna Chiappa
Foto: © Natascha Kähler

Antwort von Rechtsanwältin Gianna Chiappa

Ohne den konkreten Vertrag geprüft zu haben, können hierzu lediglich allgemeine Aussagen getroffen werden. Man müsste den Vertrag dahingehend prüfen, ob das Eigentum an Sie übergegangen ist. Sollte dies der Fall sein, dürfen Sie mit Ihrem Eigentum grundsätzlich nach Ihrem Belieben verfahren. Sollte sich der Verein in dem Vertrag Rechte an dem Tier vorbehalten haben, müsste geprüft werden, ob dies überhaupt wirksam erfolgte. Denn sehr häufig sind solche Klauseln in Verträgen unwirksam.

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