zurück zur Übersicht Weitervermittlung Hund 18.06.2026 von Hendrik E. Hallo. Wir müssen aus persönlichen Gründen einen adoptierten Hund wieder abgeben. Folgendes steht im Vertrag: Übertragung von Besitz und Haltereigenschaft: Mit der Inbesitznahme, das heißt der Entgegennahme des Tieres durch den Adoptanten erhält diese tatsächliche Verfügungsgewalt über das Tier und wird dessen Halter. Ab diesem Zeitpunkt übernimmt der Adoptant alle im Zusammenwirken mit dem Tier stehenden Pflichten und Kosten und es entfällt jede Haftung des Vereins. Der Adoptanten verpflichtet sich: Das Tier nicht ohne Zustimmung des Vereins an Dritte zu verschenken bzw. zu verkaufen oder in dauerhafter Obhut einer anderen Person zu geben. Sofern der Adoptant das Tier - gleich aus welchem Grund - nicht mehr halten kann oder möchte, ist der Verein zwecks gemeinsamer Lösungsfindung zu beteiligen. Daraufhin wird eine Weitervermittlung des Tieres angestrebt, verbleibt es verbunden mit allen Pflichten und anfallenden Kosten im Hause des Adoptanten bzw. Hat dieser auf eigene Kosten für eine adäquate Unterbringung zu sorgen, bis ein neuer Halter gefunden ist. Alternativ hat der Verein ein Recht auf, aber keine Verpflichtung zur Rücknahme des Tieres. Die Rückzahlung der Schutzgebühr und die Erstattung von Kosten durch den Verein ist in beiden Fällen ausgeschlossen. Meine Frage: Der Verein sagt, er müsse bei einer Weitervermittlung zustimmen und den neuen Halter prüfen und eine Schutzgebühr festlegen. Der neue Abgabevertrag soll dann aber auf meinen Namen laufen, damit ich haftbar wäre. Ist das so richtig? Muss der Tierschutzverein keinen eigenen Vertrag mit dem neuen Halter abschließen, wenn er auf eine Vorkontrolle und Schutzgebühr besteht? Vielen Dank für Ihre Hilfe! Foto: © Natascha Kähler Antwort von Rechtsanwältin Gianna Chiappa Meiner Einschätzung nach müsste der Vertrag zwischen Ihnen und dem Verein zum einen dahingehend geprüft werden, ob Sie wirksam Eigentum an dem Tier erlangt haben. Dann stehen Ihnen grundsätzlich weitergehende Rechte an diesem zu, als wenn das Eigentum beim Verein verblieben ist. Leider werden in solchen Konstellationen nicht selten die Begrifflichkeiten Besitz und Eigentum vertauscht. Ohne den gesamten Vertrag zu kennen, liest es sich aktuell so, als habe der Verein versucht, sich weitgehende Rechte im Fall einer Vermittlung vorzubehalten, versucht jedoch, sich keinerlei Pflichten aufzuerlegen. Richtig ist jedenfalls, dass der Vertrag zwischen Ihnen und dem Verein geschlossen wurde. Insofern muss zunächst geschaut werden, ob Sie sich in dem Vertrag wirksam dazu verpflichtet haben, den Verein an einer weiteren Vermittlung zu beteiligen oder ob Sie hierzu nicht verpflichtet waren. Hier kommt es auf den gesamten Vertragsinhalt und die Wirksamkeit der einzelnen Vertagsklauseln an. Falls eine (Weiter-) Vermittlung über den Verein erfolgt, steht es diesem frei, mit dem neuen Adoptanten einen eigenen neuen Vertrag zu schließen. Es wäre aber zu klären, welche Rolle der Verein gedenkt, dabei einzunehmen. Bei einem Vertrag auf Ihren Namen und einer Haftungsübernahme ist zur Vorsicht zu raten. Letztlich muss der gesamte Vertrag angeschaut werden, um Ihnen Ihre Fragen abschließend zu beantworten.
Foto: © Natascha Kähler Antwort von Rechtsanwältin Gianna Chiappa Meiner Einschätzung nach müsste der Vertrag zwischen Ihnen und dem Verein zum einen dahingehend geprüft werden, ob Sie wirksam Eigentum an dem Tier erlangt haben. Dann stehen Ihnen grundsätzlich weitergehende Rechte an diesem zu, als wenn das Eigentum beim Verein verblieben ist. Leider werden in solchen Konstellationen nicht selten die Begrifflichkeiten Besitz und Eigentum vertauscht. Ohne den gesamten Vertrag zu kennen, liest es sich aktuell so, als habe der Verein versucht, sich weitgehende Rechte im Fall einer Vermittlung vorzubehalten, versucht jedoch, sich keinerlei Pflichten aufzuerlegen. Richtig ist jedenfalls, dass der Vertrag zwischen Ihnen und dem Verein geschlossen wurde. Insofern muss zunächst geschaut werden, ob Sie sich in dem Vertrag wirksam dazu verpflichtet haben, den Verein an einer weiteren Vermittlung zu beteiligen oder ob Sie hierzu nicht verpflichtet waren. Hier kommt es auf den gesamten Vertragsinhalt und die Wirksamkeit der einzelnen Vertagsklauseln an. Falls eine (Weiter-) Vermittlung über den Verein erfolgt, steht es diesem frei, mit dem neuen Adoptanten einen eigenen neuen Vertrag zu schließen. Es wäre aber zu klären, welche Rolle der Verein gedenkt, dabei einzunehmen. Bei einem Vertrag auf Ihren Namen und einer Haftungsübernahme ist zur Vorsicht zu raten. Letztlich muss der gesamte Vertrag angeschaut werden, um Ihnen Ihre Fragen abschließend zu beantworten.