zurück zur Übersicht Hunde beißt Hund 23.06.2026 von Daniela S. Wir waren mit unserem Hund spazieren in einem Wochenendgebiet, als wir an einem Grundstück vorbeikamen, wo 4 Hunde drauf waren und gebellt wurden, kam ein Hund unter den Tor durch auf uns zu. Mein Hund hat den anderen Hund gebissen, und die Halterin kam erst nach mehrmaligem Auffordern, sie meinte alles wäre gut. Aber im Nachhinein hat sich der Hund sofort in die Tierklinik rausgestellt. Meine Versicherung zahlt aber nicht. Was sollen wir jetzt machen? Foto: © Natascha Kähler Antwort von Rechtsanwältin Gianna Chiappa Grundsätzlich haften Sie als Tierhalter verschuldensunabhängig für die Schäden, die Ihr Tier verursacht. Dabei besteht ein Anspruch gegen Sie als Tierhalter persönlich und - anders als etwa bei Verkehrunfällen - kein sog. Direktanspruch des Geschädigten gegen die Versicherung. Warum Ihre Versicherung nicht gezahlt hat, ist aktuell unklar. Ggf. sieht diese ein (Mit-)verschulden bei dem anderen Tierhalter, weil dessen Hund unter dem Tor heraus zu Ihrem Hund kam. Das müsste geklärt werden. Sofern Ihre Versicherung nicht zahlt, laufen sie Gefahr, dass Sie persönlich in Anspruch genommen werden. Insofern sollte mit der Versicherung in Kontakt getreten und die Hintergründe in Erfahrung gebracht werden. Je nach Einzelheiten des Sachverhalts wäre die Empfehlung, sich gegen Ansprüche zu verteidigen oder die Versicherung um Regulierung zu ersuchen.
Foto: © Natascha Kähler Antwort von Rechtsanwältin Gianna Chiappa Grundsätzlich haften Sie als Tierhalter verschuldensunabhängig für die Schäden, die Ihr Tier verursacht. Dabei besteht ein Anspruch gegen Sie als Tierhalter persönlich und - anders als etwa bei Verkehrunfällen - kein sog. Direktanspruch des Geschädigten gegen die Versicherung. Warum Ihre Versicherung nicht gezahlt hat, ist aktuell unklar. Ggf. sieht diese ein (Mit-)verschulden bei dem anderen Tierhalter, weil dessen Hund unter dem Tor heraus zu Ihrem Hund kam. Das müsste geklärt werden. Sofern Ihre Versicherung nicht zahlt, laufen sie Gefahr, dass Sie persönlich in Anspruch genommen werden. Insofern sollte mit der Versicherung in Kontakt getreten und die Hintergründe in Erfahrung gebracht werden. Je nach Einzelheiten des Sachverhalts wäre die Empfehlung, sich gegen Ansprüche zu verteidigen oder die Versicherung um Regulierung zu ersuchen.