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Mündlicher Datenaustausch zw. Züchtern

von Fabienne G.

Guten Tag, im Zuge meines Wunsches mir einen Welpen zu kaufen, habe ich mir zwei Züchter am selben Tag angesehen. Dem einen Züchter sagte ich zwei Tage später mein Interesse ab, da ich mich für den Hund der anderen Züchtung interessierte. Es wurde kein Vertrag geschlossen und keine Resevierung gekauft. Der zweite Züchter verweigerte mir dann den Kauf eines Welpen, da er erfahren habe, dass ich am selben Tag den anderen Züchter besuchte und „kein Mensch Züchterhopper möge“. Wie ist in diesem Fall der rechtliche Stand meiner Datenweitergabe? Und ist die Absage mit dieser Begründung rechtlich haltbar? Ich habe mit beiden Züchtern nicht über den Besuch des jeweils anderen Züchters gesprochen. Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung. Mit freundlichem Gruß

Rechtsanwältin Gianna Chiappa
Foto: © Natascha Kähler

Antwort von Rechtsanwältin Gianna Chiappa

Wenn noch kein Vertrag geschlossen wurde, besteht grundsätzlich kein sog. Kontrahierungszwang. Das bedeutet, dass sich der Verkäufer grundsätzlich aussuchen darf, mit wem er Verträge schließt und mit wem nicht. Insofern kann der Verkäufer nicht gezwungen werden, einen Vertrag zu schließen. Anders würde der Fall ggf. liegen, wenn schon ein Vertrag vorhanden gewesen wäre und der Züchter Ihnen mit diesem Argument abgesprungen wäre, sich also von einem bestehenden Vertrag mit dieser Argumentation versuchen würde zu lösen.

 

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