zurück zur Übersicht Herausgabe 06.07.2026 von Emelie U. Sehr geehrtes TASSO-Team, meine Hauskatze ist seit dem 29.04.26 bei meiner Mutter planmäßig für die Dauer meines Krankenhausaufenthalts in Obhut. Seit meiner Entlassung am 25.06.26 scheiterten mehrere Anläufe zur Herausgabe der Katze. Am 03.07.26 erfolgte eine telefonische Kontaktaufnahme zur Polizei. Diese teilte mir mit, dass die Polizei in Familiensachen nicht zuständig sei und ich mich an das Zivilgericht wenden soll. Nun zur meiner Frage, wie gehe ich das richtig an, damit meine Katze schnellstmöglich wieder nach Hause kommt. Ende dieses Monats läuft nämlich auch ihre jährliche Impfung aus. Mit freundlichen Grüßen Foto: © Natascha Kähler Antwort von Rechtsanwältin Gianna Chiappa Als Eigentümer der Katze haben Sie einen Herausgabeanspruch gegen Ihre Mutter. Dieser stand für die Dauer des planmäßigen Krankenhausaufenthalts ein Recht zum Besitz zu. Mit Ihrem Herausgabeverlangen ist dieses aber erloschen.Dass die Polizei in solchen Fällen auf den Zivilrechtsweg verweist, ist insofern richtig und üblich. Denn es sind zivilrechtliche Aspekte streitig, sodass die Polizei hier nicht eingreift. Sie können noch einmal schriftlich unter Fristsetzung zur Herausgabe auffordern. Sollte die Herausgabe erneut nicht erfolgen, könnten Sie - ggf. anwaltlich vertreten - auf Herausgabe der Katze klagen. Erhalten Sie ein Urteil, könnte die Herausgabe aus diesem vollstreckt werden.
Foto: © Natascha Kähler Antwort von Rechtsanwältin Gianna Chiappa Als Eigentümer der Katze haben Sie einen Herausgabeanspruch gegen Ihre Mutter. Dieser stand für die Dauer des planmäßigen Krankenhausaufenthalts ein Recht zum Besitz zu. Mit Ihrem Herausgabeverlangen ist dieses aber erloschen.Dass die Polizei in solchen Fällen auf den Zivilrechtsweg verweist, ist insofern richtig und üblich. Denn es sind zivilrechtliche Aspekte streitig, sodass die Polizei hier nicht eingreift. Sie können noch einmal schriftlich unter Fristsetzung zur Herausgabe auffordern. Sollte die Herausgabe erneut nicht erfolgen, könnten Sie - ggf. anwaltlich vertreten - auf Herausgabe der Katze klagen. Erhalten Sie ein Urteil, könnte die Herausgabe aus diesem vollstreckt werden.