zurück zur Übersicht

Veterinäramt entzieht Tierschutzhund

von Nadine M.

Hallo Frau Chiappa, ich habe meine kleine Hündin aus Rumänien im Januar 2026 von einer Tierschutzorganisation erhalten. Sie ist auch bereits ein halbes Jahr hier. Vor 12 Tagen erhielt ich einen Anruf von einer Frau des Veterinäramtes, man würde seit dem Vorfall im Februar, bei dem ein importierter russischer Hund an Tollwut star, verstärkte Auslandstiere kontrollieren. Wenn ich den Hund nicht umgehend selbst ins Tierheim in Quarantäne verbringen würde, würde man ihn abholen. Sie wären vom Nachbarkreis Bitburg informiert worden, dass etwas mit der Mautimpfung nicht stimmen würde. Außerdem sagte man mir, dass ein sehr empfindliches Geld drohe, wenn ich das Tier nicht herausgäbe. So brachten wir sie nun ins Tierheim. Sie war bis dahin völlig gesund und symptomfrei. Außerdem wurden sie 600km von der nächsten bekannten Mautregion aufgefunden und war ja nun schon ein halbes Jahr symptomfrei in Deutschland. Sie wurden am selben Tag unserer Einlieferung ins Tierheim erneut geimpft, ihr wurde Blut abgenommen und es wurde ein Titertest durchgeführt, der eine Woche dauerte. Der Titerwert lag bei 0,29-nicht genug fürs Veterinäramt, was sie dazu bewegte die Quarantäne weiter fortzusetzen um „zu prüfen, ob der Titerwert steigt“. Sie sitzt auch nun seit 12 Tagen in Quarantäne. Ich muss 36€ pro Tag bezahlen, plus Tierarzt- und Laborkosten. Eine schriftliche Anordnung habe ich nie erhalten, erst nach meiner Anforderung kam ein Art Multiple Choice Blättchen, adressiert ab den falschen Namen, der nur aussagen sollte, dass sie wegen des fehlenden Impfschutzes beschlagnahmt wurde. Von anderen aus meiner Tierschutzorganisation erfuhr ich, dass sie auch in NRW solche Fälle hatten, hier die Hunde aber eine kürzere Zeit in Deutschland waren und die Hunde in Hausquarantäne bleiben konnten und eine Nachimpfung reichte. Wir haben bereits direkt nach dem ersten Laborergebnis eine Frist zur Freigabe des Hundes in Hausquarantäne gesetzt, auch aus tierrechtlichen Aspekten, da das Tier erneut eingesperrt und von der Familie getrennt wurde. Diese wurden völlig ignoriert, sodass eine einstweilige Verfügung eingereicht wurde, bei der dem Vetamt nun 3 Tage Zeit gegeben wurde, sich zu äußern. Ich erhalte null Informationen, bekomme keine Akteneinsicht und auch mein Anwalt kommt nicht weiter. Meine Fragen beziehen sich allerdings auf die weitere Vorgehensweise. Ich verstehe den Seuchenschutz, aber alle bisherigen Erkenntnisse sprechen ganz klar gegen eine Tollwuterkrankung. Selbst das RKI und die WHO geben an, dass es sowohl bei einem solchen Titerwert, als auch bei einer bereits 6-monatigen Symptomfreiheit eine Tollwuterkrankung nahe null geht. Meine Fragen sind: Ist diese Vorgehensweise des Veterinäramtes verhältnismäßig? Habe ich Chancen bei einer Klage auf Schadenersatz? Kann ich noch weitere Dinge tun, um meinen Hund endlich zurück zu bekommen? Vielen Dank vorab und liebe Grüße

Rechtsanwältin Gianna Chiappa
Foto: © Natascha Kähler

Antwort von Rechtsanwältin Gianna Chiappa

Es handelt sich um einen sehr komplexen Fall, bei dem man Ihre Fragen nicht ohne weiteres, insbesondere nicht ohne Akten- und Unterlagenprüfung, beantworten kann. Insbesondere müsste man etwaige Verfügungen sichten und - auch hinsichtlich der Verhältnismäßigkeit - prüfen. Nach dem Ergebnis dieser würde sich dann zum einen richten, ob und wann Sie Ihren Hund wiederbekommen und ob es im Nachgang Ansprüche aufgrund etwaig rechtswidrigen Verhaltens der Behörde gibt.

758.548 „Gefällt mir“-Angaben

Danke für die vielen Likes!

TASSO-Videos

Alles zu den Aufgaben von TASSO in Bildern

Newsletter

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden!

Cookies

Liebe Tierfreunde,
um unsere Webseite optimal auf Ihre Bedürfnisse abzustimmen, verwenden wir Cookies. Einige Cookies sind technisch notwendig (essentiell), damit unsere Webseite funktioniert. Zudem verwenden wir Cookies zu Marketing- und Statistik-Zwecken, um Ihnen ein noch besseres Webseiten-Erlebnis zu bieten. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten und diese jederzeit unter „Cookie-Einstellungen“ einsehen und ändern. Erklärung zur Nutzung von Cookies auf unserer Webseite Datenschutzerklärung