zurück zur Übersicht

Tierarzthaftung

von Corinna L.

Bei meinem Hund mit Ikterus wurde keine Ultraschalluntersuchung durchgeführt, nur Blutbild und Röntgen ohne Fund. Erst 4 Tage später, hat eine andere Tierärztin der Gemeinschaftspraxis, über den Kopf ihres Chefs uns für einen Ultraschall in die Tierklinik geschickt. Die Ergebnisse wollte ich am nächsten Tag mit dem Chef der Praxis besprechen, die Ergebnisse aber nur abtat, der Hund musste seine Selbstheilungskräfte aktivieren und selbst die in der Klinik erwähnte sekundäre Bauchfellentzündung wurde nicht und nur weiter symptomatisch die Leberentzündung behandelt, obwohl im Ultraschall eine Auffälligkeit um Darm zu sehen war, die als Ursache für die Hepatitis geltend gemacht wurde. Mein Hund wurde weitere 3 Tage gequält und am Sonntag musste ich ihn einschläfern, da er schon im sterben lag. Der Chef der Gemeinschaftspraxis hat schon öfter solche gravierenden Pflichtverletzungen begangen und den Tod von Tieren zu verantworten. Ich möchte ihn in die Tierarzthaftung nehmen, da eine zeitnahe Ultraschalluntersuchung bei einem Ikterus als Leitlinie gilt, wesentlich ist und in meinem Fall auch wesentlich war. Der Ikterus ist ja nur das Symptom, dem eine andere Krankheit zugrunde liegt. Mein Hund hätte gerettet werden können, oder zumindest einen anständigen Lebensabschluss haben können

Rechtsanwältin Gianna Chiappa
Foto: © Natascha Kähler

Antwort von Rechtsanwältin Gianna Chiappa

In solchen Fällen empfiehlt es sich, zunächst die gesamte Patientenakte des Hundes von den behandelnden Tierärzten anzufordern. Dies können Sie entweder selbst vornehmen oder bereits hierfür einen Anwalt einschalten. Die Unterlagen werden dann geprüft und ein Aufforderungsschreiben an den Tierarzt gerichtet, dem ggf. Ein grober Behandlungsfehler unterlaufen ist. In aller Regel teilt dieser das dann seiner Versicherung mit, welche ihre Versicherung dann zu dem Vorwurf anhört. Sollte eine außergerichtliche Einigung nicht möglich sein, könnte in der Folge auch eine Klage eingereicht werden.
Zusätzlich oder alternativ kann auch eine Beschwerde bei der zuständigen Tierärztekammer eingereicht werden.

758.548 „Gefällt mir“-Angaben

Danke für die vielen Likes!

TASSO-Videos

Alles zu den Aufgaben von TASSO in Bildern

Newsletter

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden!

Cookies

Liebe Tierfreunde,
um unsere Webseite optimal auf Ihre Bedürfnisse abzustimmen, verwenden wir Cookies. Einige Cookies sind technisch notwendig (essentiell), damit unsere Webseite funktioniert. Zudem verwenden wir Cookies zu Marketing- und Statistik-Zwecken, um Ihnen ein noch besseres Webseiten-Erlebnis zu bieten. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten und diese jederzeit unter „Cookie-Einstellungen“ einsehen und ändern. Erklärung zur Nutzung von Cookies auf unserer Webseite Datenschutzerklärung