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Angeblicher Hundebiss

von Vanessa B.

Ich kam mit meinem Rüden auf einer gut einsehbaren geraden Strecke entlang (ich vermerke, mein Hund war an einem Kurzführer angeleint), als, ich schätze 5-10 Meter Entfernung, ein anderer Rüde (beide Rüden vertragen sich nicht miteinander) um die Ecke mit Besitzerin an der Leine kommt. Aus irgendeinem Grund, was mir schleierhaft ist, hatte sie mich scheinbar nicht bemerkt und lief auf mich zu, was mich dazu bewegt hat,weil ich nicht ausweichen konnte( links Pferdekoppel mit Pferden drauf und rechts ein eingezäunter Garten), stehen zu bleiben und umzugreifen so dass ich meine hat am Halsband dann hatte. Und da beginnt das Drama... Während ich umgreifen wollte, macht der Fremdhund einen Satz nach vorne in die Leine, mein Hund im gleichen Moment einen Zug ebenfalls nach vorne, so dass er mir die Leine aus der hat gezogen hat und auf Halterin und Fremdhund zu rannte. Die Halterin wurde husterisch und rannte mit fremdhund um die Ecke zurück. Maut! Mein Hund hinterher. Ich bin dann nach gerannt sehe nur Fremdhund immer wieder nach meinem Hund schnappen und in den Hals beißen. Die Halterin versuchte immer wieder mit ihrer Hand meinen Hund von ihrem Wegzuschieben (Erst da bemerke ich das ihre Mutter mit einem weiteren Hund, Weibchen, von einem Abstand von ca. 2-3meter da stand, meiner aber NUR fixiert auf den Rüden gewesen). Wie ich da war konnte ich meinen Hund locker ohne das er sich verbissen hat an der Hüfte zurückziehen. Nachdem ich ein paar Meter Abstand zwischen beiden Hunden gebracht hatte, hatte ich die Halterin gefragt, ob alles in Ordnung sei und ob sie mal schauen könnte, ob ihr Hund oder sie verletzt sei, wegen Versicherung melden. Diesbezüglich sagte sie mir, sie sehe nicht an ihrem Hund, aber sie selbst blutete ein wenig, aber sie konnte nicht sagen, ob es der eigene Hund gewesen sei oder tatsächlich mein Krieg. Ich Fragte dann noch wie wir das jetzt mit der Versicherung machen wollen, daraufhin wurde ihre Mutter mit gegenüber laut und ich solle jetzt erstmal gehen. Ich war entsetzt über diese Aussage bin aber trotzdem erstmal und habe meinen Hund erstmal nach Hause gebracht. Als ich daheim war, habe ich meinen Partner über diesen Vorfall informiert und bin daraufhin wieder los, aber ohne Hund, um nachzufragen, ob wirklich alles ok ist und wie wir das mit der Versicherung machen wollen, falls es tatsächlich mein Krieg ist. Die Halterin war nicht anzutreffen im Gegenzug traf ich auf ihre Mutter nur und sie sagte das sie auf den Weg jetzt ins Krankenhaus sei. Angeblich hätte die Mutter aus dieser Distanz gesehen, dass mein Hund zugebissen hat. Jetzt wurde meine Frage von mir erwartet und wie soll ich damit umgehen, weil in den 6 Jahren, wo er bei mir ist, noch nie etwas Derartiges passiert ist. Verträglich mit Weibchen ist er, mit Rüden nicht.

Rechtsanwältin Gianna Chiappa
Foto: © Natascha Kähler

Antwort von Rechtsanwältin Gianna Chiappa

In einem solchen Fall, können theoretisch drei Angelegenheiten auf Sie zukommen.
Die Halterin des anderen Hundes könnte versuchen Schadensersatz und/oder Schmerzensgeldansprüche gegenüber Ihnen geltend zu machen. Grundsätzlich haftet jeder Halter eines Hundes für Schäden, die sein Tier verursacht verschuldensunabhängig. Dies ergibt sich aus der von dem Tier ausgehenden Tiergefahr. In einem solchen Fall wird man dann genauer prüfen müssen, ob eine 100 %ige Haftung gegeben ist oder ob ggf. ein Mitverschulden der Geschädigten (z.B. durch Eingreifen in eine Beißerei) gegeben ist.
Darüber hinaus könnte es sein, dass der Fall der zuständigen Behörde bekannt gemacht wird, zum Beispiel wenn die andere Hundehalterin den Fall meldet. Dann könnte es sein, dass die zuständige Behörde Sie anhört in Bezug auf eine etwaige Einstufung Ihres Hundes als gefährlichen Hund und/oder gefahrenabwehhrechtlichen Maßnahmen wie Leinen- und Maulkorbzwang,
Wird ein Mensch verletzt, kann zudem ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung eingeleitet werden.

Es empfiehlt sich spätestens dann, wenn Sie Post von Veterinär- oder Ordnungsamt oder der Polizei erhalten, einen Anwalt einzuschalten.

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