zurück zur Übersicht Muss ich den Hund wieder dem Besitzer geben wenn sie nicht gechipt und nicht angemeldet ist 14.07.2026 von Charlin-Sherin S. Hallo, ich habe einen Hund von einem Freund zur Pflege aufgenommen, weil er ins Gefängnis gegangen ist und er sie morgen wieder zurückhaben möchte. Aber die Hündin wird nicht gut behandelt wie zB das ihre Grundbedürfnisse vernachlässigt werden und er hat noch eine zweite Hündin, die beiden verstehen sich aber nicht so gut, dass man auch am Kopf der Hündin die ich aufgenommen habe. Das sie sich häufig gebissen haben. Die Hündin hat noch nie einen Tierarzt gesehen, ist nicht gechipt und auch nicht angemeldet. Der Besitzer ist auch ab morgen obdachlos und hat auch kein Geld um für die Hunde zu sorgen. Meine Frage ist jetzt muss ich den Hund ihm wieder geben oder kann ich auch sagen nein ich behalte sie ? Foto: © Natascha Kähler Antwort von Rechtsanwältin Gianna Chiappa Man müsste genauer beleuchten, ob ggf. argumentiert werden könnte, dass der Hund nicht nur in Pflege bei Ihnen war, sondern dauerhaft von Ihnen gehalten und ggf. auch an Sie übereignet wurde. Dazu liegen aktuell aber zu wenige Informationen vor. Grundsätzlich hat ein Eigentümer ein Recht darauf, sein Eigentum wieder herauszuverlangen, wenn Ihnen kein Recht zum Besitz mehr zusteht. Hier müsste man, um etwaige Argumente zu Ihren Gunsten prüfen zu können, wissen, was genau vereinbart wurde. Sie haben in jedem Fall die Möglichkeit, das zuständige Veterinäramt über die Situation und auch die von Ihnen wahrgenommenen Missstände in der Haltung zu informieren.
Foto: © Natascha Kähler Antwort von Rechtsanwältin Gianna Chiappa Man müsste genauer beleuchten, ob ggf. argumentiert werden könnte, dass der Hund nicht nur in Pflege bei Ihnen war, sondern dauerhaft von Ihnen gehalten und ggf. auch an Sie übereignet wurde. Dazu liegen aktuell aber zu wenige Informationen vor. Grundsätzlich hat ein Eigentümer ein Recht darauf, sein Eigentum wieder herauszuverlangen, wenn Ihnen kein Recht zum Besitz mehr zusteht. Hier müsste man, um etwaige Argumente zu Ihren Gunsten prüfen zu können, wissen, was genau vereinbart wurde. Sie haben in jedem Fall die Möglichkeit, das zuständige Veterinäramt über die Situation und auch die von Ihnen wahrgenommenen Missstände in der Haltung zu informieren.