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Hundehaltung Campingplatz

von Cordula Schön S.

Liebe Rechtsanwälte Wir besitzen einen Dauercampingplatz, an dem wir uns im Urlaub und an manchen Wochenenden befinden. Mit uns, sind unsere 3 Hunde, die sich im klimatisierten gesicherten Vorzelt und Wohnwagen frei bewegen oder an langen Schleppleinen auf unserem Platz befinden. Nun hat uns ein nicht tierlieber Nachbar bei der Polizei/Tierschutz/Vetamt wegen dieser Haltung angezeigt. Polizei und Tierschutz sahen kein Problem, nur das Vetamt hat beanstandet. Da es auf dem Campingplatz viele Hunde gibt und auf bayrischen Campingplätzen Leinenpflicht herrscht, wird es noch mehr Probleme mit den anderen Hundehaltern geben. Wir letzte Woche waren fast alleine auf dem Platz. Nun meine Frage, wie finde ich heraus wer mir angezeigt hat und wie soll ich meine Hunde nun auf dem Campingplatz halten? Frei laufen lassen geht natürlich auf keinen Fall.

Rechtsanwältin Gianna Chiappa
Foto: © Natascha Kähler

Antwort von Rechtsanwältin Gianna Chiappa

Sie könnten über einen Anwalt bei der Behörde Akteneinsicht nehmen, um ggf. herauszufinden, wer Sie gemeldet hat. Es kann jedoch sein, dass nur eine geschwärzte Akte übersandt wird. Hier hat man dann auch nur begrenzte Möglichkeiten. oftmals lässt sich aber aus dem Anzeigentext auch ohne Namen schlussfolgern, um wen es sich handeln könnte.

Zu Ihrer Frage in Bezug auf die Beanstandungen des Veterinäramtes müsste man wissen, was genau denn beanstandet wurde. Auch hier kann eine Akteneinsicht hilfreich sein. Da Sie schreiben, dass Sie einen Dauercampingplatz dort haben, wird das aller Voraussicht nach ein dauerhaftes Problem sein, sodass es sich auch aus diesem Grund anbietet, dies über eine Kanzlei laufen zu lassen. Diese würde dann Akteneinsicht nehmen, sich genau anschauen, was denn beanstandet wurde und entweder eine Stellungnahme für Sie abgeben oder mit Ihnen besprechen, in Rücksprache mit der Behörde, wie hier eine dauerhafte Lösung gefunden werden kann.

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