zurück zur Übersicht Verbotene Fütterung 29.07.2026 von Jana Z. Liebes Tasso Team, Mein Pferd litt seit einigen Wochen an einer Hufrehe, die von Anfang an unter tierärztlicher Betreuung behandelt wurde. Er wurde aus dem Offenstall in eine Krankenbox gestellt und über mehrere Wochen dort behandelt. Alle Personen auf dem Hof wurden über den Zustand und das Krankheitsbild informiert. Dennoch wurde er trotz mehrmaliger Ansprache heimlich mit für ihn verbotenen Sachen gefüttert (Mohrrüben) und der Gesundheitszustand verschlechterte sich zunehmend. Nun ist mein Pferd tot. Am Tag des Einschläferns hat die Person die Fütterung zugegeben, mit der Aussage, dass Mohrrüben ja nicht schlimm seien. Durch die Fütterung konnten die Tierärzte jedoch keine Ursache feststellen, da unsererseits eine diätische Fütterung stattfand. Gibt es eine Möglichkeit, gegen diese Person anzugehen? Foto: © Natascha Kähler Antwort von Rechtsanwältin Gianna Chiappa Ob eine Aussicht auf Erfolg vorhergegangen ist, dürfte von mehreren Apsekten abhängen. Man müsste klären, durch welche Umstände die Hufrehe entstanden ist. Das Beste liegt hierüber eine tierärztliche Bescheinigung oder tierärztliche Unterlagen vor. Darüber hinaus müsste man sich konkret damit beschäftigen, ob eine Kausalität zwischen der Gabe der Mohrrüben und dem Tod des Pferdes besteht. Ggf. Könnte hier Ihr Tierarzt zur Aufklärung beitragen. Auch müsste man sich damit befassen, ob diese konkrete Person darüber informiert war, dass das Pferd diese nicht erhalten darf. Ich rate dazu, dies anhand der Vorlage der alten tierärztlichen Unterlagen anwaltlich ausführlich prüfen zu lassen. ++++ Das wäre ein Fall, den ich tatsächlich gerne selbst bearbeiten würde. Wie gehe ich denn damit um? Darf ich rein schreiben, dass man sich bei mir in der Kanzlei melden kann? Vermutlich kommt das aber blöd rüber, weil ich das nicht bei jedem Fall schreibe. +++++
Foto: © Natascha Kähler Antwort von Rechtsanwältin Gianna Chiappa Ob eine Aussicht auf Erfolg vorhergegangen ist, dürfte von mehreren Apsekten abhängen. Man müsste klären, durch welche Umstände die Hufrehe entstanden ist. Das Beste liegt hierüber eine tierärztliche Bescheinigung oder tierärztliche Unterlagen vor. Darüber hinaus müsste man sich konkret damit beschäftigen, ob eine Kausalität zwischen der Gabe der Mohrrüben und dem Tod des Pferdes besteht. Ggf. Könnte hier Ihr Tierarzt zur Aufklärung beitragen. Auch müsste man sich damit befassen, ob diese konkrete Person darüber informiert war, dass das Pferd diese nicht erhalten darf. Ich rate dazu, dies anhand der Vorlage der alten tierärztlichen Unterlagen anwaltlich ausführlich prüfen zu lassen. ++++ Das wäre ein Fall, den ich tatsächlich gerne selbst bearbeiten würde. Wie gehe ich denn damit um? Darf ich rein schreiben, dass man sich bei mir in der Kanzlei melden kann? Vermutlich kommt das aber blöd rüber, weil ich das nicht bei jedem Fall schreibe. +++++