zurück zur Übersicht Muss adoptierten Hund wieder abgeben, Verein sperrt sich 04.08.2026 von Ursula V. Die von mir adoptierte Hündin kann trotz anderer Angaben nicht alleinbleiben. Da ich niemand habe, der aufpassen kann, muss ich sie leider abgeben, das habe ich dem Verein vor 1 Woche mitgeteilt. Die aktuelle Situation ist weder für mich noch für meine Kleine tragbar. Im Vertrag steht folgendes: Sollte das Tier nicht mehr gehalten werden können, so ist dieses dem bisherigen Eigentümer mitzuteilen, der es auf den Vermittlungsportalen wieder zur Vermittlung einstellt. Sollte ein neues Zuhause gefunden werden, muss dem bisherigen Eigentümer dies vorab mitgeteilt werden. Es wurde bisher nichts in den Portalen eingestellt und auch auf meine Frage, wie die weitere Vorgehensweise ist, sollte ich ein neues Zuhause gefunden werden, bekomme ich keine Antwort. Im Vertrag steht absolut nichts darüber. Kann ich, sollte ich jemanden finden, der das Tier übernehmen möchte, das dem Verein mitteilen und anschließend einen Vertrag mit dem potenziellen neuen Eigentümer schließen möchte? Mir läuft die Zeit davon, ich habe Arzttermine die ich einhalten muss und der Verein stellt sich tot. Foto: © Natascha Kähler Antwort von Rechtsanwältin Gianna Chiappa Um das verlässlich beantworten zu können, müsste man sich den gesamten Vertrag einmal anschauen und diesen prüfen. Das, was Sie zitieren, klingt danach, als sei Eigentum an dem Tier übertragen worden, sodass Sie grundsätzlich mit dem Tier nach Ihren Vorstellungen verfahren dürfen. Darüber hinaus müsste man prüfen, ob sich der Verein wirksam Rechte bzw. Mitspracherechte in Bezug auf das Tier vorbehalten hat bzw. wirksam zur Rücknahme o.a. verpflichtet hat. Ihr Problem scheint aber vor allem darin zu liegen, dass Sie keine Antwort erhalten und es eilig ist. Es dürfte sich empfehlen, ein offizielles Schreiben zu verfassen und dem Verein eine Frist zu setzen. Das Schreiben köntnen Sie dann sowohl per E-Mail als auch als Einwurfeinschreiben versenden, damit es den Verein auf möglichst vielen kanälen erreicht. Letztlich wäre das weitere Vorgehen daran auszurichten, was Ihr Ziel ist. Möchten Sie, dass der Verein verpflichtet wird, sich zu kümmern oder möchten Sie wissen, dass Ihnen keine Konsequenzen drohen, wenn Sie selbst ein neues Zuhause suchen? Dies müsste man vorher noch wissen. Unterstellt man rein das, was Sie schreiben, dürften Sie Ihrer Meldepflicht nachgekommen sein. Dies jedoch vorbehaltlich einer Prüfung des Vertrages.
Foto: © Natascha Kähler Antwort von Rechtsanwältin Gianna Chiappa Um das verlässlich beantworten zu können, müsste man sich den gesamten Vertrag einmal anschauen und diesen prüfen. Das, was Sie zitieren, klingt danach, als sei Eigentum an dem Tier übertragen worden, sodass Sie grundsätzlich mit dem Tier nach Ihren Vorstellungen verfahren dürfen. Darüber hinaus müsste man prüfen, ob sich der Verein wirksam Rechte bzw. Mitspracherechte in Bezug auf das Tier vorbehalten hat bzw. wirksam zur Rücknahme o.a. verpflichtet hat. Ihr Problem scheint aber vor allem darin zu liegen, dass Sie keine Antwort erhalten und es eilig ist. Es dürfte sich empfehlen, ein offizielles Schreiben zu verfassen und dem Verein eine Frist zu setzen. Das Schreiben köntnen Sie dann sowohl per E-Mail als auch als Einwurfeinschreiben versenden, damit es den Verein auf möglichst vielen kanälen erreicht. Letztlich wäre das weitere Vorgehen daran auszurichten, was Ihr Ziel ist. Möchten Sie, dass der Verein verpflichtet wird, sich zu kümmern oder möchten Sie wissen, dass Ihnen keine Konsequenzen drohen, wenn Sie selbst ein neues Zuhause suchen? Dies müsste man vorher noch wissen. Unterstellt man rein das, was Sie schreiben, dürften Sie Ihrer Meldepflicht nachgekommen sein. Dies jedoch vorbehaltlich einer Prüfung des Vertrages.