zurück zur Übersicht Hund steht am Gartentor 04.08.2026 von Johanna G. Guten Tag, ich gehe mit meinem Hund regelmäßig in der gleichen Nachbarschaft spazieren. Das vorbei gehen an offenen Grundstücksgrenzen ist kein Thema mehr. Allerdings schnuppert mein Hund (oft auch un angeleint) gern an Gartentoren und Eingangsbereichen mit Treppen. Neulich blieb er hier stehen und hat wohl eine Katze beobachtet, daher stand er dort etwas länger. Gibt es hierzu eine Rechtslage die besagt, dass dies verboten oder ähnliches ist? Foto: © Natascha Kähler Antwort von Rechtsanwältin Gianna Chiappa Anhaltspunkt für ein Problem könnte das unangeleinte Führen Ihres Hundes sein. Hier könnten Sie durch das Laufenlassen ohne Leine gegen eine kommunale oder landesrechtliche Leinenpflicht verstoßen. In Bezug auf das Grundstück dürfte ein Unterschied bestehen, ob der Hund lediglich von außen z.B. am Gartentor schnuppert oder die Grundstücksgrenze überschreitet. Hier könnten theoretisch zivilrechtliche Ansprüche des Eigentümers in Betracht kommen. Dass es auf dieser Grundlage jedoch zu einer irgendwie gearteten Forderung des Eigentümers kommt, dürfte aller Voraussicht nach sehr unwahrscheinlich sein. Bitte beachten Sie dennoch, dass Sie als Tierhalter verschuldensunabhängig für etwaige Schäden haften, die Ihr Tier verursacht. Es ist daher dringend anzuraten, dass Sie Ihr Tier in Ihrem Einwirkungsbereich behalten.
Foto: © Natascha Kähler Antwort von Rechtsanwältin Gianna Chiappa Anhaltspunkt für ein Problem könnte das unangeleinte Führen Ihres Hundes sein. Hier könnten Sie durch das Laufenlassen ohne Leine gegen eine kommunale oder landesrechtliche Leinenpflicht verstoßen. In Bezug auf das Grundstück dürfte ein Unterschied bestehen, ob der Hund lediglich von außen z.B. am Gartentor schnuppert oder die Grundstücksgrenze überschreitet. Hier könnten theoretisch zivilrechtliche Ansprüche des Eigentümers in Betracht kommen. Dass es auf dieser Grundlage jedoch zu einer irgendwie gearteten Forderung des Eigentümers kommt, dürfte aller Voraussicht nach sehr unwahrscheinlich sein. Bitte beachten Sie dennoch, dass Sie als Tierhalter verschuldensunabhängig für etwaige Schäden haften, die Ihr Tier verursacht. Es ist daher dringend anzuraten, dass Sie Ihr Tier in Ihrem Einwirkungsbereich behalten.