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Katze wurde von Catsitterin einbehalten

von Justine G.

Ich wollte mit meinem Mann und meinem Sohn eine Woche in den Urlaub fahren und habe deshalb eine Nachbarin gefragt, ob sie unsere Freigängerkatze in dieser Zeit betreuen könnte. Sie stimmte zu. Im Laufe der Woche erfuhr ich, dass sie der Katze anderes Futter als das von mir bereitgestellte gegeben hatte, dass sie die Katzenklappe verriegelt hatte. Unsere Katze hatte einen GPS-Tracker. An dem Abend, an dem wir nach Hause kamen, suchte ich die Katze sehr lang. An dem Ort, den der Tracker anzeigte, war sie nicht (Wald). Da sie den Tracker schon seit einem Jahr hatte, wusste ich aus den Daten des Trackers, wo ihr Revier verläuft. Dies hatte sie in der ganzen Zeit kein einziges Mal verlassen. Am nächsten Tag fragte ich die Catsitterin, ob sie wisse, wo die Katze sei, was diese verneinte. Als ich ein weiteres Mal klingelte, öffnete sie die Tür nicht mehr. Ich schaltete eine Vermisstenmeldung bei Tasso ein und kam mit einer weiteren Nachbarin ins Gespräch, die schnell erzählte, dass die Catsitterin und ihr Mann die Katze auf der Straße gefüttert hatten und versucht hatten, sie einzufangen. Diese Nachbarin zeigte mir auch einen WhatsApp-Chat mit der Catsitterin, in dem diese schrieb, dass sie die Katze nun eingefangen hätte und bei sich „aufpäppeln“ wolle. Der Tierschutz muss noch prüfen, ob die Katze wieder in ihr altes Zuhause zurückkehren kann, da sie „abgemagert“ sei. Über diese Maßnahme wurde ich nicht informiert und in dem Glauben gelassen, dass meine Katze von selbst verschwunden sei. Auch die direkte Frage „Haben Sie meine Katze?“ wurde verneint und die Aufforderung, mir meine Katze sofort auszuhändigen, mit der Behauptung abwehrt, die Katze nicht zu haben. Die Catsitterin behauptete auch plötzlich, uns nicht zu kennen, hier nicht zu wohnen. Ihr Ehemann verlangte jedoch von der anderen Seite des Hauses, dass wir unverzüglich sein Grundstück verlassen sollten, da dies der Hausfriedensbruch sei. Er droht damit, die Polizei anzurufen. Ich verließ das Grundstück nicht und forderte weiter die Herausgabe meiner Katze. Erst als die Polizei kam und ich per WhatsApp damit drohte, rechtliche Schritte zu unternehmen, tauchte die Katze plötzlich unter den Augen der Polizeibeamten (während der Aufnahme meiner Personalien und der Personalien des Ehemannes der Catsitterin) auf, sie kam aus dem Garten der Catsitterin gerannt, zitternd und fauchend. Dass die Katze mein Eigentum ist, kann ich durch Unterlagen des Tierschutzes belegen sowie durch den Impfausweis/etliche Zeugen. Dass es der Katze gesund geht, können der Tierarzt sowie viele andere Personen bestätigen. Einen Betreuungsvertrag für das Catsitting habe ich leider nicht abgeschlossen. Die Katze ist (wie bisher immer im Sommer) sehr schlank, hat aber glänzendes, ungezieferfreies Fell und glänzende Augen. Sollte ich nun bei der Polizei Anzeige ersetzen? Oder einen Anwalt einschalten? Es geht darum zu verhindern,dass unsere Katze ein weiteres Mal „aus Tierschutzgründen“ eingefangen und bei bestimmten Personen festgehalten wird. Momentan traue ich mich nicht, die Katze wieder herauszulassen. Ist eine Anzeige sinnvoll und hat Aussicht auf Erfolg? Welche Möglichkeiten hätte eine anwaltliche Betreuung/Beratung?

Rechtsanwältin Gianna Chiappa
Foto: © Natascha Kähler

Antwort von Rechtsanwältin Gianna Chiappa

Sie könnten aufgrund des Verhaltens der Person versuchen, einen zivilrechtlichen Unterlassungsanspruch gegen diese durchsetzen. Dies würde zunächst durch einen Anwalt in Form eines außergerichtlichen Aufforderungsschreibens erfolgen. Sollte die Person sich weigern, die Unterlassungserklärung abzugeben, kann der Anspruch auch in einem Klageverfahren weiterverfolgt werden.
Eine Strafanzeige bei der Polizei kann zusätzlich gestellt werden wobei hier fraglich ist, ob dies erfolgreich sein wird.

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