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Klinikrechnung höher als vereinbart

von Sabine G.

Hallo liebes Tasso-Team, ich habe mein Pony nach einer tiefen Verletzung am Hufballen zusammen mit der Mutterstute (Pony ist Jährling, aber noch nicht komplett abgesetzt) ​​in eine Klinik gefahren. Dort wurde mir nach der Erstuntersuchung gesagt, dass die Verletzung unter Vollnarkose nochmals untersucht und genäht werden müsste, die Kosten würden sich auf ca. 7000 Euro belaufen. Ich war nicht bereit, so viel zu bezahlen und habe gebeten, dem Pony einen Verband für den Transport zu machen. Ich wollte es wieder mitnehmen und zuhause von einem Tierarzt versorgen lassen. Die Klinik hat das abgelehnt und nach einigem Hin und Her nach meinem Preis-Limit gefragt. Ich habe gesagt, maximal 3.500 Euro, aber das ist das Äußerste, ich möchte die einfachste und günstigste Behandlung. Die Tierärztin war nach Rücksprache einverstanden und ich habe meine Ponys in der Klinik gelassen. Eine Freundin war bei den Gesprächen dabei und hat auch gehört, dass ich 3.500 Euro als äußerstes Limit genannt habe. Nach 3 Tagen habe ich die Ponys abgeholt, vorher wurde mir am Telefon gesagt, ich soll 2000 Euro anzahlen, über den Rest bekomme ich später eine Rechnung. Auf meine Bitte, alles sofort zu bezahlen, wenn ich die Ponys hole, hieß es, das sei nicht möglich. Ich habe auch da auf mein Limit verwiesen. Jetzt habe ich die Rechnung bekommen und soll nochmal 1.898,09 Euro bezahlen. Die Rechnung besteht natürlich aus zig einzelnen Posten, von denen ich nicht weiß, ob sie notwendig waren oder nicht. Es wurde zB ein Harnkatheter gelegt, das kenne ich nicht bei einer relativ kurzen Vollnarkose. Dann wurde bei der Mutterstute, die nur als Begleitpferd zur Beruhigung dabei war, täglich eine allgemeine Untersuchung abgerechnet. Außerdem wurde diese während der Erstuntersuchung sediert. Ich war ständig im Wartebereich vor Ort und wurde weder gefragt noch hinterher darüber informiert. Habe ich eine Chance, nur den Rest 1.500 Euro zu bezahlen? Oder ist es von vornherein aussichtslos? Vielen Dank und viele Grüße 

Rechtsanwältin Gianna Chiappa
Foto: © Natascha Kähler

Antwort von Rechtsanwältin Gianna Chiappa

Ihre Frage beinhaltet meiner Einschätzung nach mehrere rechtliche Aspekte, die man gesondert betrachten sollte..

Zum einen geht es um die Frage der Überschreitung der von Ihnen gesetzen Grenze von 3.500,00 €. Man könnte hierin eine Individualabrede sehen und nicht nur einen unverbindlichen Kostenvoranschlag und mit diesem Argument versuchen, sich auf diese Deckelung zu berufen. 

Zum anderen geht es um die konkret abgerechneten Kostenpositionen und ob diese korrekt sind. Hier sind auch gleich mehrere Punkte aufgrgriffen. Erfolgte überhaupt ein dahingehender Auftrag, waren die einzelnen Punkte erforderlich und fehlte es ggf. an einer Einwilligung. Dazu müsste man die gesamte Rechnung prüfen und sich auch den gesamten Sachverhalt im Detail anschauen. Ggf. kann die Einschätzung eines anderen Tierarztes eingeholt werden.

Es handelt sich also um sehr viele Details, was dazu führt, dass es nicht möglich ist, diese gesamten Aspekte in diesem Rahmen zu beleuchten. Ganz grundsätzlich dürfte es sich empfehlen, in Bezug auf die Obergrenze und die einzelnen Punkte, die Ihnen auffallen, sich einmal an die Praxis zu wenden und dies zu monieren. Ggf. lässt sich hier ein Konsens finden. Ansonsten müsste dies vertieft anwaltlich geprüft werden.

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