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grober Behandlungsfehler

von Ralf K.

stichwortartig : Freitagmorgen Hund erbricht - TA untersucht und gibt Injektionen Freitagnachmittag/früher Abend - trostlos - TA untersucht/Rö-Aufnahmen - Eineisung in TK ( TA meldet Hund in TK an mit Bildmaterial zwecks OP - Diagnose : VaDünndarminvagination DD. paralytischer Ileus Ankunft in TK - Ultraschalluntersuchung, keine eindeitige Diagnose jedoch freie Flüssigkeit im Bauchraum - Punktion ( keine US des Punktats trotz meiner Nachfrage ) - statt. Aufnahme ohne weitere Aufklärung, aber Kostenaufstellung.

Rechtsanwältin Gianna Chiappa
Foto: © Natascha Kähler

Antwort von Rechtsanwältin Gianna Chiappa

Ich deute Ihre Frage dahingehend, dass Sie gerne wissen möchten, ob ein - ggf. auch grober - tierärztlicher Behandlungsfehler vorliegt.
Hierbei handelt es sich um eine sowohl in juristischer als auch medizinischer Hinsicht äußerst komplexe Fragestellung, welche sich nicht aufgrund einer derart knappen Schilderung beantworten lässt.

Ganz grundsätzlich, wenn Sie in Erwägung ziehen oder befürchten, dass dem Tierarzt, der Ihr Tier behandelt hat, ein Behandlungsfehler unterlaufen sein könnte, rate ich dazu, Einsicht in die Patientenunterlagen zu nehmen und diese dann gemeinsam mit Ihren Einschätzungen an anderer Stelle tiermedizinsich bewerten zu lassen. 

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