zurück zur Übersicht Hund zurück geben an Tierschutzverein 07.09.2026 von Sabine H. Hallo, wir haben einen Hund aus dem Tierschutz übernommen. Leider habe ich meinen Arbeitsplatz verloren und einen Todesfall. Das hat in mir einen Angstschub ausgelöst, der mich körperlich und seelisch an meine Grenzen brint. Der Hund ist ängstlicher als beschrieben und lässt sich kaum fassen. Ich will ihn an die Orga zurückgeben, da ich es nicht schaffe. Die Orga will, dass ich das durchziehen. Ich muss dazu sagen, dass der Hund erst hier angekommen ist. Der vorherige Adoptant würde ihn sofort wieder holen. Das will die Orga auch nicht. Ich packe das nicht, was kann ich tun? Vielen Dank Foto: © Natascha Kähler Antwort von Rechtsanwältin Gianna Chiappa Es dürfte sich empfehlen, einmal den mit dem Tierschutzverein geschlossenen Übernahmevertrag dahingehend zu lesen und zu prüfen, ob dieser eine Regelung zum Thema Rückgabe enthält. Danach dürfte sich richten, ob eine Verpflichtung besteht, den Hund an den Tierschutzverein zurückzugeben oder wie diese Situation nach dem Vertrag geregelt ist. Sofern der Verein die Rücknahme ablehnt, können Sie von diesem jedenfalls nicht gezwungen werden, den Hund zu behalten.
Foto: © Natascha Kähler Antwort von Rechtsanwältin Gianna Chiappa Es dürfte sich empfehlen, einmal den mit dem Tierschutzverein geschlossenen Übernahmevertrag dahingehend zu lesen und zu prüfen, ob dieser eine Regelung zum Thema Rückgabe enthält. Danach dürfte sich richten, ob eine Verpflichtung besteht, den Hund an den Tierschutzverein zurückzugeben oder wie diese Situation nach dem Vertrag geregelt ist. Sofern der Verein die Rücknahme ablehnt, können Sie von diesem jedenfalls nicht gezwungen werden, den Hund zu behalten.