zurück zur Übersicht Urinieren / Markieren beim Spazieren auf Grundstück 07.09.2026 von Michaela B. Ich habe eineinhalb Jahre einen Rauhaar Teckel Rüden. Bei unserer Gassi Runde kommen wir immer mal wieder an einem nicht eingezäunten und unbebauten Grundstück (da ist nur Wiese) vorbei. Der Gehweg führt direkt daran vorbei. Ich habe den Hund an der Leine, aber wie das so ist, schnüffelt er auch mal am Rand der Wiese und hebt das Bein - ich auf dem Gehweg, der Hunde vielleicht 50 cm am Anfang der Wiese, kurz Bein gehoben und wieder weiter. .... Nun hat neulich der Besitzer des Grundstücks mich angesprochen, ich soll den Hund nicht auf das Grundstück lassen, was ich ja an sich nicht zu lasse (auch kein großes Geschäft) da Angeleint und für mich auch nachvollziehbar, dass die Wiese Privatgrundstück und kein Hundeklo ist. Ich hab gesagt, dass der Hund lediglich ein Grasbüschel markiert hat, was bei dieser Wiese übrigens von jedem Hund in der Nachbarschaft gemacht wird ....... leider auch andere Hinterlassenschaften. Das er mich dann so angeht, fand ich jetzt nicht so ganz in Ordnung, da der Hund nur auf den Geruch eines anderen Hundes /Hündin reagiert hat und das Gras keinen Schaden genommen hat. Meine Frage hier ist, wie das den Rechtlich gesehen wird. Ich kann in der schnellen Zeit gar nicht verhindern, dass der Hund irgendwo drei Tröpfchen hinterlässt, natürlich lasse ich nicht zu, dass er Hauswände usw. anpinkelt, aber hier ist es nur Gras, am Wegesrand. Foto: © Natascha Kähler Antwort von Rechtsanwältin Gianna Chiappa Es besteht vorliegend kein Raum für den Vorwurf einer Sachbeschädigung. Es ist weder eine Substanzverletzung noch eine nicht unerhebliche Beeinträchtigung ihrer bestimmungsgemäßen Nutzung ersichtlich. Gerade bei einer wilden und unbebauten Wiese dürfte hier weder eine erkennbare Schädigung der Wiese noch eine Nutzungsbeeinträchtigung vorliegen. Anders könnte dies ggf. zu bewerten sein, wenn auf einem gepflegten Rasen durch wiederholtes Markieren Schäden entstehen würden. Der Eigentümer könnte zwar theoetisch versuchen, Unterlassungsansprüche gegenüber Ihnen geltend zu machen, wobei man diesen zu Ihren Gunsten entgegenhalten würde, dass diese eine gewisse Erheblichkeit der Störung voraussetzen. Ein kurzes Schnuppern und Markieren am äußersten Wiesenrand bei einem angeleinten Hund ohne jede erkennbare Beeinträchtigung dürfte diese Schwelle nicht erreichen.
Foto: © Natascha Kähler Antwort von Rechtsanwältin Gianna Chiappa Es besteht vorliegend kein Raum für den Vorwurf einer Sachbeschädigung. Es ist weder eine Substanzverletzung noch eine nicht unerhebliche Beeinträchtigung ihrer bestimmungsgemäßen Nutzung ersichtlich. Gerade bei einer wilden und unbebauten Wiese dürfte hier weder eine erkennbare Schädigung der Wiese noch eine Nutzungsbeeinträchtigung vorliegen. Anders könnte dies ggf. zu bewerten sein, wenn auf einem gepflegten Rasen durch wiederholtes Markieren Schäden entstehen würden. Der Eigentümer könnte zwar theoetisch versuchen, Unterlassungsansprüche gegenüber Ihnen geltend zu machen, wobei man diesen zu Ihren Gunsten entgegenhalten würde, dass diese eine gewisse Erheblichkeit der Störung voraussetzen. Ein kurzes Schnuppern und Markieren am äußersten Wiesenrand bei einem angeleinten Hund ohne jede erkennbare Beeinträchtigung dürfte diese Schwelle nicht erreichen.