zurück zur Übersicht Adoptionsvertrag Hund aus dem Tierschutz 07.09.2026 von Doris T. Hallo, ich brauche rechtlichen Beistand. Ich habe vor 2 Monaten einen Hund aus dem Tierschutz geholt. Ich bin erkrankt, konnte den Hund nicht mehr versorgen, habe nach Absprache den Hund in eine Pension gebracht. Tägliche Kosten 40 € . Laut Vertrag ist eine Frist zur Rücknahme von mindestens 4 Wochen geregelt, ein Telefonat ergab, dass es auch länger dauern kann bis 6-8 Wochen. Je nach dem wie schnell eine Pflegestelle oder ein neuer Halter gefunden wird. Die Kosten für eine so lange Zeit, kann ich mir nicht leisten. Weiterhin soll ich dann noch die Kosten übernehmen, den Hund zur neuen Pflegestelle zu bringen. Was kann ich machen. Gibt es eine Möglichkeit die Dauer zu verkürzen und den Tierschutz zu gebissen den Hund schnellstmöglich abzuholen. Der Hund ist seit 31.08.26 In der Pension. Foto: © Natascha Kähler Antwort von Rechtsanwältin Gianna Chiappa Um diese Frage beantworten zu können, müsste der zwischen Ihnen und dem Tierschutzverein geschlossene Vertrag gesichtet und geprüft werden. Dies ist wichtig, weil gerade in solchen Verträgen zunächst geprüft werden muss, wer Eigentümer des Tieres ist. Manche Verträge mit Tierschutzvereinen beinhalten, dass das Eigentum auf den Übernehmer übergeht, manche demgegenüber beinhalten, dass das Eigentum beim Verein verbleibt. Darüber hinaus ist die Prüfung des Vertrages erforderlich, um etwaige Klauseln zum Thema Rückgabe auf ihre Wirksamkeit zu prüfen. Es dürfte sich empfehlen, zunächst ein Schreiben an den Verein zu richten, in dem Sie unter Verweis auf Ihre gesundheitliche und finanzielle Situation um eine schnellstmögliche Abholung bitten, jedenfalls aber um eine verbindliche und angemessene Frist zur Abholung. In diesem Zusammenhang sollten Sie bereits auf die wirtschaftliche Unzumutbarkeit der fortlaufenden Kosten hinweisen. Darüber hinaus könnten Sie anregen, ob der Verein eine günstigere Zwischenlösung organisieren kann. Etwa halten Vereine regelmäßig Pflegestellen für Rückläufer vor. Nicht wenige sind hierzu aufgrund ihrer behördlichen Erlaubnis sogar verpflichtet. Für eine belastbare Einschätzung wäre es erforderlich, den genauen Wortlaut des Vertrages zu kennen.
Foto: © Natascha Kähler Antwort von Rechtsanwältin Gianna Chiappa Um diese Frage beantworten zu können, müsste der zwischen Ihnen und dem Tierschutzverein geschlossene Vertrag gesichtet und geprüft werden. Dies ist wichtig, weil gerade in solchen Verträgen zunächst geprüft werden muss, wer Eigentümer des Tieres ist. Manche Verträge mit Tierschutzvereinen beinhalten, dass das Eigentum auf den Übernehmer übergeht, manche demgegenüber beinhalten, dass das Eigentum beim Verein verbleibt. Darüber hinaus ist die Prüfung des Vertrages erforderlich, um etwaige Klauseln zum Thema Rückgabe auf ihre Wirksamkeit zu prüfen. Es dürfte sich empfehlen, zunächst ein Schreiben an den Verein zu richten, in dem Sie unter Verweis auf Ihre gesundheitliche und finanzielle Situation um eine schnellstmögliche Abholung bitten, jedenfalls aber um eine verbindliche und angemessene Frist zur Abholung. In diesem Zusammenhang sollten Sie bereits auf die wirtschaftliche Unzumutbarkeit der fortlaufenden Kosten hinweisen. Darüber hinaus könnten Sie anregen, ob der Verein eine günstigere Zwischenlösung organisieren kann. Etwa halten Vereine regelmäßig Pflegestellen für Rückläufer vor. Nicht wenige sind hierzu aufgrund ihrer behördlichen Erlaubnis sogar verpflichtet. Für eine belastbare Einschätzung wäre es erforderlich, den genauen Wortlaut des Vertrages zu kennen.