zurück zur Übersicht Fortnahme von Tieren vom Veterinäramt 15.09.2026 von Kerstin S. Am 02.09.2026 wurden meine 3 Hunde vom Veterinäramt mitgenommen, da einer angeblich von meinem Mann misshandelt worden wäre und es ein Beweisvideo geben soll. Dies entspricht aber nicht der Wahrheit, & uns wurde kein Video als Beweis gezeigt. Mein Mann hat sogar ein Halteverbot bekommen, obwohl er nichts gemacht hat. Am 09.09.2026 konnte ich 2 der 3 Hunde wieder zu mir nehmen, aber der 3 Hund mit Namen Joki wird mir nicht mehr ausgehändigt. Will ihn aber unbedingt zurückhaben, da die Hunde für mich Therapietiere für meine Angststörung sind. Was kann ich jetzt machen, damit ich meinen Joki zurückbekomme, bzw. Können wir gegen alles Einspruch einlegen??? Foto: © Natascha Kähler Antwort von Rechtsanwältin Gianna Chiappa In solchen Fällen ist dringend eine anwaltliche Beratung anzuraten. Dieser muss sämtliche Ihnen vorliegenden Unterlagen, d.h. Anhörungen, Bescheide, Kontrollberichte über etwaig erfolgte Kontrollen sichten und rechtlich prüfen. Zudem wird eine Akteneinsicht bei der Behörde erforderlich werden, um die im Raum stehenden Vorwürfe sichten und beurteilen zu können. Hiernach richtet sich dann das gesamte Vorgehen und die Erfolgsaussichten in der Sache. Bitte beachten Sie die laufenden Fristen. Diese belaufen sich auf 1 Monat für Widerspruch bzw. Klage (je nach Bundesland). Darüber hinaus kann ein verwaltungsgerichtliches Verfahren im einstweiligen Rechtsschutz erforderlich werden, wenn etwa die Veräußerung des Tieres im Raum steht. Vertieft ist eine Aussage zu den Erfolgsaussichten, ohne die Bescheide und sonstigen Dokumente gesehen zu haben, leider nicht möglich. Jedoch dürfte hier dringender Handlungsbedarf bestehen.
Foto: © Natascha Kähler Antwort von Rechtsanwältin Gianna Chiappa In solchen Fällen ist dringend eine anwaltliche Beratung anzuraten. Dieser muss sämtliche Ihnen vorliegenden Unterlagen, d.h. Anhörungen, Bescheide, Kontrollberichte über etwaig erfolgte Kontrollen sichten und rechtlich prüfen. Zudem wird eine Akteneinsicht bei der Behörde erforderlich werden, um die im Raum stehenden Vorwürfe sichten und beurteilen zu können. Hiernach richtet sich dann das gesamte Vorgehen und die Erfolgsaussichten in der Sache. Bitte beachten Sie die laufenden Fristen. Diese belaufen sich auf 1 Monat für Widerspruch bzw. Klage (je nach Bundesland). Darüber hinaus kann ein verwaltungsgerichtliches Verfahren im einstweiligen Rechtsschutz erforderlich werden, wenn etwa die Veräußerung des Tieres im Raum steht. Vertieft ist eine Aussage zu den Erfolgsaussichten, ohne die Bescheide und sonstigen Dokumente gesehen zu haben, leider nicht möglich. Jedoch dürfte hier dringender Handlungsbedarf bestehen.