zurück zur Übersicht HUND 21.09.2026 von Rosa M. Hund zur Pflege gegeben und jetzt gibt die Person ihn nicht wieder her und sagt ich hätte ihr den HUnd geschenkt.6Jahre haben wir den Hund. Foto: © Natascha Kähler Antwort von Rechtsanwältin Gianna Chiappa Ohne Details zum Sachverhalt und einer etwaigen vertraglichen Regelung zwischen Ihnen und der Pension zu kennen, dürfte davon auszugehen sein, dass Sie Eigentümer des Hundes geblieben sind. Entsprechend können Sie die Herausgabe Ihres Eigentums verlangen und dies notwendigenfalls auch gerichtlich durchsetzen. Für eine etwaige Schenkung wäre die Pension darlegungs- und beweisbelastet. Es empfiehlt sich, die Pension unter Berufen auf Ihr Eigentum unter kurzer Fristsetzung zur Herausgabe aufzufordern. Sollte dies nicht erfolgreich sein, könnte ein Anwalt mit der Durchsetzung beauftragt werden oder vor einem Amtsgericht könnten Sie auch selbst auf Herausgabe klagen. Zuvor sollte sich allerdings genauer mit dem geschlossenen Vertrags auseinandergesetzt werden.
Foto: © Natascha Kähler Antwort von Rechtsanwältin Gianna Chiappa Ohne Details zum Sachverhalt und einer etwaigen vertraglichen Regelung zwischen Ihnen und der Pension zu kennen, dürfte davon auszugehen sein, dass Sie Eigentümer des Hundes geblieben sind. Entsprechend können Sie die Herausgabe Ihres Eigentums verlangen und dies notwendigenfalls auch gerichtlich durchsetzen. Für eine etwaige Schenkung wäre die Pension darlegungs- und beweisbelastet. Es empfiehlt sich, die Pension unter Berufen auf Ihr Eigentum unter kurzer Fristsetzung zur Herausgabe aufzufordern. Sollte dies nicht erfolgreich sein, könnte ein Anwalt mit der Durchsetzung beauftragt werden oder vor einem Amtsgericht könnten Sie auch selbst auf Herausgabe klagen. Zuvor sollte sich allerdings genauer mit dem geschlossenen Vertrags auseinandergesetzt werden.