zurück zur Übersicht Unser Kater wird von der Nachbarin gefüttert 25.09.2026 von Sonja N. Guten Tag, unser Kater ist sehr zutraulich. Er wird von zwei Nachbarinnen (ältere Damen) ständig gefüttert. Er geht in die Wohnungen und verbringt dort Zeit. Eine Frau sagt, sie hat die Tür immer für einen Streuner auf. Und sie füttert Igel mit Katzenfutter und klagt, dass unser Kater es frisst. Ich habe beide mehrfach gebeten, unser Tier nicht zu füttern. Er nimmt stetig zu, übergibt sich viel und wir hatten schon sehr teure Arztkosten, weil wir dachten, er hätte eine Magenentzündung. Was können wir tun? Wir sind regelrecht verzweifelt. Vielen Dank für ihre Auskunft. Herzliche Grüße Foto: © Natascha Kähler Antwort von Rechtsanwältin Gianna Chiappa Grundsätzlich können Sie ein Unterlassen des Verhaltens der beiden Damen verlangen, da durch dieses Ihr Eigentum beeinträchtigt wird. Ihre Beobachtungen sollten Sie mit Datum, Fotos, Zeugen, Gewichtsverlauf, Arztrechnungen, bestmöglich dokumentieren. Es dürfte sich zudem empfehlen, ein tierärztliches Attest einzuholen und sich das Übergewicht und die Unverträglichkeit (ggf. mit Diätvorgabe) schriftlich bestätigen zu lassen. Sie könnten den Nachbarinnen zunächst selbst einen offiziellen Brief schreiben und diese schriftlich unter Fristsetzung dazu aufzufordern, das Anfüttern etc. zu unterlassen und ihnen die massiven Folgen für Ihr Tier in diesem Schreiben erklären. Sollten Sie ein tierärztliches Attest eingeholt haben, könnten Sie dies dem Schreiben als Beleg beilegen. Sollte dies nicht furchten, könnte ein Anwalt ein offizielles Unterlassungsschreiben formulieren und ggf. auch die Erstattung entstandener Tierarztkosten fordern. Hier ist jedoch Vorsicht geboten, denn Sie müssten im Zweifel beweisen, dass die Fütterung der beiden Damen (nicht etwa ihr eigenes Futter oder eine Erkrankung) das Übergewicht und Erbrechen verursacht hat. Handelt es sich um Mietwohnungen, könnte der Vermieter und/oder die Hausverwaltung zusätzlich eingeschaltet werden.
Foto: © Natascha Kähler Antwort von Rechtsanwältin Gianna Chiappa Grundsätzlich können Sie ein Unterlassen des Verhaltens der beiden Damen verlangen, da durch dieses Ihr Eigentum beeinträchtigt wird. Ihre Beobachtungen sollten Sie mit Datum, Fotos, Zeugen, Gewichtsverlauf, Arztrechnungen, bestmöglich dokumentieren. Es dürfte sich zudem empfehlen, ein tierärztliches Attest einzuholen und sich das Übergewicht und die Unverträglichkeit (ggf. mit Diätvorgabe) schriftlich bestätigen zu lassen. Sie könnten den Nachbarinnen zunächst selbst einen offiziellen Brief schreiben und diese schriftlich unter Fristsetzung dazu aufzufordern, das Anfüttern etc. zu unterlassen und ihnen die massiven Folgen für Ihr Tier in diesem Schreiben erklären. Sollten Sie ein tierärztliches Attest eingeholt haben, könnten Sie dies dem Schreiben als Beleg beilegen. Sollte dies nicht furchten, könnte ein Anwalt ein offizielles Unterlassungsschreiben formulieren und ggf. auch die Erstattung entstandener Tierarztkosten fordern. Hier ist jedoch Vorsicht geboten, denn Sie müssten im Zweifel beweisen, dass die Fütterung der beiden Damen (nicht etwa ihr eigenes Futter oder eine Erkrankung) das Übergewicht und Erbrechen verursacht hat. Handelt es sich um Mietwohnungen, könnte der Vermieter und/oder die Hausverwaltung zusätzlich eingeschaltet werden.