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Schallbelästigung (Schmerz) durch Kinderspielzeug Auto mit Fernsteuerung

von Frank W.

Schallbelästigung (Schmerz) durch Kinderspielzeug Auto mit Fernsteuerung:
Was kann ich zum Schutz des Hundes unternehmen?

Rechtsanwältin Gianna Chiappa
Foto: © Natascha Kähler

Antwort von Rechtsanwältin Gianna Chiappa

Zum Schutz des Hundes könnten Sie zunächst das Gespräch mit der Person, dessen Kind den Lärm verursacht, suchen und um Rücksichtnahme bitten. Bleibt das erfolglos, könnte ein schriftlicher Hinweis mit Fristsetzung sowie im Falle eines Mietverhältnisses auch eine Mitteilung an Vermieter und/oder Hausverwaltung mit der Bitte um Ansprache an den anderen Mieter, gerichtet werden. 

Rechtlich ist die Lage schwierig, weil Kinderspiel und kurzzeitiger Spielzeuglärm in der Regel als sozialadäquat und zumutbar gelten und die Empfindlichkeit eines Hundes für sich genommen meist nicht zu einem durchsetzbaren Unterlassungsanspruch führt. Anders kann es sein, wenn der Lärm zu ungewöhnlichen Zeiten (Ruhezeiten, Mittagsruhe, nachts) oder dauerhaft auftritt, dann wäre das Ordnungsamt Ihr richtiger Ansprechpartner.

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