zurück zur Übersicht Kaufvertrag als Züchter zurücktreten 07.10.2026 von Doreen A. Hallo, ich habe eine Ragdoll Katze die Kitten bekommen hat. Ich habe mit dem Pärchen vereinbart, dass ich die Katzen nicht in Einzelhaltung abbe. Sie haben sich für 2 Katzen entschieden, aber nur für eine Katze angezahlt und unterschrieben. Sie haben mir Geld angezahlt. Nun ist eine der Katzen durch eine Impfung, Impfreaktion krank geworden, durch eine tierärztliche Bescheinigung rät sie von einem Verkauf ab. Ich habe auch bei dem Pärchen im Nachhinein ein schlechtes Bauchgefühl, dass sie vielleicht doch schwarz züchten wollen. Durch die tierärztliche Bescheinigung werde ich vom Kaufvertrag zurücktreten und habe ihnen sofort das Geld zurückgezahlt. Sie wollen mich aber zwingen, die Katzen oder eine Katze rauszugeben. Was kann ich tun? VG Foto: © Natascha Kähler Antwort von Rechtsanwältin Gianna Chiappa Für eine Katze liegt kein schriftlicher Vertrag vor. Zwar können Verträge auch mündlich geschlossen werden, jedoch könnte man bzgl. dieser Katze versuchen zu argumentieren, dass überhaupt kein Vertrag zustande kam und insofern die Forderung ins Leere geht. Hinsichtlich des Kitten, zu dem ein Vertrag besteht, wäre der Inhalt des Vertrages relevant, den Sie mit der Käuferseite geschlossen haben. Wegen der Erkrankung ergibt sich nicht etwa per se ein gesetzliches Rücktrittsrecht. Insofern wäre der Inhalt des Vertrages dahingehend relevant, ob vertragliche Rücktrittsrechte (wirksam) vereinbart wurden. Andernfalls besteht ein Anspruch der Käuferseite auf Erfüllung des Vertrages. Auch der Verdacht einer Zucht gibt Ihnen nicht das Recht an die Hand, die Katze einfach zurückzuhalten. Anders könnte dies liegen, wenn Anhaltspunkte für eine Täuschung bei Vertragsschluss vorliegen. Was man dahingehend tun könnte, dürfte sich auch nach dem Inhalt des Vertrages richten. Es dürfte sich anbieten, eine einvernehmliche Lösung im außergerichtlichen Bereich anzustreben. Erläutern Sie der Käuferseite die vorliegende Tierarztbescheinigung. Sie könnten anbieten, die Übergabe nach Genesung nachzuholen oder stattdessen ein gesundes Kitten aus dem Wurf abzugeben.
Foto: © Natascha Kähler Antwort von Rechtsanwältin Gianna Chiappa Für eine Katze liegt kein schriftlicher Vertrag vor. Zwar können Verträge auch mündlich geschlossen werden, jedoch könnte man bzgl. dieser Katze versuchen zu argumentieren, dass überhaupt kein Vertrag zustande kam und insofern die Forderung ins Leere geht. Hinsichtlich des Kitten, zu dem ein Vertrag besteht, wäre der Inhalt des Vertrages relevant, den Sie mit der Käuferseite geschlossen haben. Wegen der Erkrankung ergibt sich nicht etwa per se ein gesetzliches Rücktrittsrecht. Insofern wäre der Inhalt des Vertrages dahingehend relevant, ob vertragliche Rücktrittsrechte (wirksam) vereinbart wurden. Andernfalls besteht ein Anspruch der Käuferseite auf Erfüllung des Vertrages. Auch der Verdacht einer Zucht gibt Ihnen nicht das Recht an die Hand, die Katze einfach zurückzuhalten. Anders könnte dies liegen, wenn Anhaltspunkte für eine Täuschung bei Vertragsschluss vorliegen. Was man dahingehend tun könnte, dürfte sich auch nach dem Inhalt des Vertrages richten. Es dürfte sich anbieten, eine einvernehmliche Lösung im außergerichtlichen Bereich anzustreben. Erläutern Sie der Käuferseite die vorliegende Tierarztbescheinigung. Sie könnten anbieten, die Übergabe nach Genesung nachzuholen oder stattdessen ein gesundes Kitten aus dem Wurf abzugeben.