zurück zur Übersicht Laborwerte Herausgabe 08.10.2026 von Sylvia O. Ich habe für meinen Kater über eine Tierklinik spezielle Laborwerte abnehmen lassen und eine Blutgasanalyse ist in der Klinik gemacht worden. Ich bat um Aushändigung der eingetroffenen Werte aus dem Fremdlabor und der im Haus erstellten Blutgasanalyse. Das wurde mir verweigert, ich musste auf den Anruf der Ärztin warten, ohne Besprechung keine Übermittlung der Befunde. Ich selbst bin Humanmedizinerin und zusätzlich gut von meiner auf Katzen spezialisierten Vetrenärin betreut. Die Laboruntersuchungen sind bereits alle von mir bezahlt. Sind diese dann juristisch gesehen von mir gekauft und somit mein Eigentum? ? Besprechen möchte ich die Werte eh mit meiner Tierärztin die den Kater schon lange kennt. Kann ich die Herausgabe von meinem Eigentum einfordern? Mit freundlichen Grüßen Foto: © Natascha Kähler Antwort von Rechtsanwältin Gianna Chiappa Als Auftraggeberin haben Sie einen Anspruch auf Mitteilung der Ergebnisse. Wenn dahingehend nicht individualvertraglich zwischen Ihnen und der Kinik etwas anderes vereinbart wurde, darf diese die Herausgabe nicht per se von einem Besprechungstermin abhängig machen. Sich hier auf einen Kauf bzw. einen Herausgabeanspruch aus Eigentum zu stützen, ist jedoch wenig zielführend. Das Ergebnis der Untersuchung ist der Zweck der von Ihnen beauftragten Leistung. Diese haben Sie bereits bezahlt und Sie haben dahingehend einen enstprechendnen Anspruch auf Mitteilung. Ich würde Ihnen raten, die Befunde schriftlich anzufordern und eine Frist zur Übersendung zu setzen. Alternativ könnten Sie darum bitten, die Befunde direkt an Ihre Tierärztin zu übermitteln. Die Klinik könnte von Ihnen ggf. Kopierkosten in angemessenem Umfang verlangen. Bei einer weiteren Weigerung könnten Sie erwägen, die zuständige Tierärztekammer einzuschalten.
Foto: © Natascha Kähler Antwort von Rechtsanwältin Gianna Chiappa Als Auftraggeberin haben Sie einen Anspruch auf Mitteilung der Ergebnisse. Wenn dahingehend nicht individualvertraglich zwischen Ihnen und der Kinik etwas anderes vereinbart wurde, darf diese die Herausgabe nicht per se von einem Besprechungstermin abhängig machen. Sich hier auf einen Kauf bzw. einen Herausgabeanspruch aus Eigentum zu stützen, ist jedoch wenig zielführend. Das Ergebnis der Untersuchung ist der Zweck der von Ihnen beauftragten Leistung. Diese haben Sie bereits bezahlt und Sie haben dahingehend einen enstprechendnen Anspruch auf Mitteilung. Ich würde Ihnen raten, die Befunde schriftlich anzufordern und eine Frist zur Übersendung zu setzen. Alternativ könnten Sie darum bitten, die Befunde direkt an Ihre Tierärztin zu übermitteln. Die Klinik könnte von Ihnen ggf. Kopierkosten in angemessenem Umfang verlangen. Bei einer weiteren Weigerung könnten Sie erwägen, die zuständige Tierärztekammer einzuschalten.