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Katze

von Katharina F.

Unsere Katze tritt seit ca. 10 Tage das HühnerFreigehege des 2. Nachbarn von Links. Die Zaunhöhe beträgt gemäß seinen Angaben 1,20m. Die Katze verscheucht die Hühner und der Nachbar ist sauer. Wir haben keinen Zwischenfall gesehen bzw. aus der Entfernung gehört. Nun wird er, dass die Katze ein Stromhalsband trägt, obwohl sein Gehege nicht katzensicher gemacht wird. Ein Elektrozaun oder ein Drahtgitter oben wäre eine Hilfe. Er sieht sich nicht in der Handlungspflicht und hat mit dem Aufstellen einer Marderfalle gedroht. Wie sollen wir uns verhalten? Vielen Dank vorab für Ihre Rückmeldung.

Rechtsanwältin Gianna Chiappa
Foto: © Natascha Kähler

Antwort von Rechtsanwältin Gianna Chiappa

Ihr Nachbar darf der Katze weder ein Stromhalsband anlegen, noch sie mit einer Falle fangen oder verletzen. Ein Stromhalsband ist tierschutzrechtlich zu beanstanden. Ein Elektrozaun könnte grundsätzlich zulässig sein, wenn er ordnungsgemäß installiert und gekennzeichnet ist. 

Nach § 833 BGB haften Sie als Halter einer Katze für Schäden, die diese verursacht. Verletzt oder tötet Ihre Katze ein Huhn, kann der Nachbar Schadensersatz fordern. Es könnte auch sein, dass der Nachbar Anspruch auf eine Unterlassung in Bezug auf die Beeinträchtigung seiner Tiere hat. 
Der Nachbar bleibt für den Schutz seiner Tiere grundsätzlich selbst verantwortlich, kann Sie aber auf Schäden in Anspruch nehmen, wenn sie tatsächlich eintreten. Es könnte ein Mitverschulden des Nachbarn in Betracht kommen, wenn dieser einfachste Schutzmaßnahmen unterlässt.

Letztlich ist in solchen Fällen eine einvernehmliche Lösung wohl immer am sinnvollsten und wäre insofern vorzuziehen. Auch sollten Sie prüfen, ob Ihre Haftpflichtversicherung Schäden durch Katzen abdeckt.

 

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