zurück zur Übersicht Eigentum 2 Hunde die meinem Sohn übergeben wurden. 19.10.2026 von Katja B. Guten Morgen meine Frage ist, eine bekannte hatte meinen Sohn zwei Hunde übergeben.Weil sie nicht halten darf. Sie sind mittlerweile 3 Monate bei ihm und 24/7 bei ihm am Tag. Es handelt sich um Vater 8 und Sohn 5 Jahre. Die ganze Zeit war es in Ordnung, dass sie bei meinem Sohn bleiben. Jetzt hat sie eine Phase und will sie zurück. Meine Frage ist, dass die Hunde nur auf Zeit bei ihm sind. Die Tiere haben sich so an meinen Sohn gewöhnt, dass sie trauen, sobald er auch nur 5 Minuten weg ist. Ich muss dazu sagen, dass die gehörten ihren Eltern als die Gezungen waren umzuschauen, da sie von 4 Hunden nur zwei mitnehmen durften. Ich muss dazu auch sagen, die wissen so gut wie garnichts. Jetzt hat ein moralischer Anflug von Trauer weil sich der Todestag ihres Opas sich genährt hat. Nun meine Frage muss mein Sohn ihr sie wiedergeben? Denn als sie Hunden übergeben wurde, war keine Rede davon, dass es nur auf Zeit sein sollte. Sonst hätte mein Sohn sie garnicht genommen. Sie sind 24/7 bei ihm er darf sie sogar zur Arbeit mitnehmen und ist er aus der Reichweite sind sie nervös und verweigern das fressen .Ist er wieder da verhalten sie sich wieder total geschickt. Ich hoffe, Sie können uns helfen. Danke, ich bin voraus. Mit freundlichen Grüßen Foto: © Natascha Kähler Antwort von Rechtsanwältin Gianna Chiappa Ihrer Schilderung ist leider nicht zu entnehmen, ob eine schriftliche Vereinbarung über den Verbleib der Hunde geschlossen wurde. Auch ist unklar, ob es etwas Schriftliches dazu gibt, dass die Hunde dauerhaft übergeben und ggf. übereignet oder nur auf gewisse Zeit werden sollten. Dies klar zu prüfen, dürfte aber sehr wichtig und in Ihrem Fall entscheidend sein. Da sich die Hunde aktuell im Besitz Ihres Sohnes befinden, müsste diese Person, die die Hunde zurückhaben will, erst einmal aktiv werden. So müsste sie Ihren Sohn zur Herausgabe auffordern. Für ein etwaiges gerichtliches Vorgehen müsste die Person dann beweisen, dass sie noch Eigentümerin der Hunde ist. Ob ihr dies gelingen kann, dürfte maßgeblich davon abhängen, was genau zwischen ihr und Ihrem Sohn vereinbart wurde, wie sich der Gesamtkontext darstellt und die Beweislage. Das kann leider ohne konkretere Angaben nicht eingehender beantwortet werden. Sollte Ihr Sohn anwaltlich zur Herausgabe aufgefordert werden oder eine Klage erhalten, dürfte eine anwaltliche Vertretung spätestens erforderlich sein.
Foto: © Natascha Kähler Antwort von Rechtsanwältin Gianna Chiappa Ihrer Schilderung ist leider nicht zu entnehmen, ob eine schriftliche Vereinbarung über den Verbleib der Hunde geschlossen wurde. Auch ist unklar, ob es etwas Schriftliches dazu gibt, dass die Hunde dauerhaft übergeben und ggf. übereignet oder nur auf gewisse Zeit werden sollten. Dies klar zu prüfen, dürfte aber sehr wichtig und in Ihrem Fall entscheidend sein. Da sich die Hunde aktuell im Besitz Ihres Sohnes befinden, müsste diese Person, die die Hunde zurückhaben will, erst einmal aktiv werden. So müsste sie Ihren Sohn zur Herausgabe auffordern. Für ein etwaiges gerichtliches Vorgehen müsste die Person dann beweisen, dass sie noch Eigentümerin der Hunde ist. Ob ihr dies gelingen kann, dürfte maßgeblich davon abhängen, was genau zwischen ihr und Ihrem Sohn vereinbart wurde, wie sich der Gesamtkontext darstellt und die Beweislage. Das kann leider ohne konkretere Angaben nicht eingehender beantwortet werden. Sollte Ihr Sohn anwaltlich zur Herausgabe aufgefordert werden oder eine Klage erhalten, dürfte eine anwaltliche Vertretung spätestens erforderlich sein.