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Auch Katzen sollten gekennzeichnet und registriert werden.
Was TASSO seit Jahren fordert, wird Realität: Am 28. April 2026 hat das Europäische Parlament der neuen EU-Verordnung über das Wohlergehen und die Rückverfolgbarkeit von Hunden und Katzen zugestimmt. Damit ist der entscheidende parlamentarische Schritt vollzogen. Ende Mai erfolgte auch die formelle Annahme durch den Rat der EU, die Veröffentlichung im EU-Amtsblatt wird im Anschluss erfolgen und 20 Tage danach erhält die Verordnung Gültigkeit. Die Verordnung sieht erstmals EU-weit verbindliche Mindeststandards für Kennzeichnung, Registrierung, Zucht, Haltung und Online-Handel von Hunden und Katzen vor.
Wichtig für Tierhalter:innen: Aktuell ändert sich für Sie noch nichts. Bestehende Regeln gelten weiter, eine Registrierung bei TASSO bleibt sinnvoll und ausreichend.
Warum eine Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht so wichtig ist
Die Zahl der Heimtiere in Deutschland wächst stetig – und mit ihr die Notwendigkeit einer verpflichtenden Kennzeichnung und Registrierung. Wären alle Hunde und Katzen in einem Heimtierregister erfasst, könnten Halter:innen im Verlustfall sofort ermittelt und Tiere schnell wieder nach Hause gebracht werden.
Die Vorteile gehen dabei weit über die Rückvermittlung hinaus:
- Mehr Verantwortungsbewusstsein: Die klare Rückverfolgbarkeit vom Tier zum Halter oder zur Halterin beeinflusst sowohl den Erwerb als auch Pflege und Haltung positiv.
- Stärkere Strafverfolgung: Tierhalter:innen, die ihr Tier quälen oder aussetzen, können zur Verantwortung gezogen werden. Auch der Kampf gegen den illegalen Welpenhandel wird wirksamer.
- Schutz der Gesundheit: Zoonosen wie Tollwut lassen sich besser zurückverfolgen – ein Gewinn für Tier und Mensch.
- Entlastung der Tierheime: Aufenthalte verursachen hohe Kosten. Wären alle Hunde und Katzen gechippt und in einem Heimtierregister wie TASSO erfasst, könnten Millionenbeträge eingespart werden.
Mit über 11,5 Millionen registrierten Tieren ist bereits fast die Hälfte aller Hunde und Katzen in Deutschland bei TASSO erfasst. Eine bundesweite Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht ließe sich auf dieser Grundlage ohne übermäßigen bürokratischen Aufwand umsetzen.
Was die EU-Verordnung konkret vorgibt
Die Verordnung schafft einen einheitlichen Rahmen für Kennzeichnung und Registrierung in allen EU-Mitgliedstaaten. Die wichtigsten Punkte:
- Mikrochip-Pflicht für nahezu alle Hunde und Katzen, die in den Anwendungsbereich fallen
- Pflicht zur Eintragung in nationalen Datenbanken
- EU-weit interoperables Netzwerk der nationalen Register: nationale Systeme sollen technisch miteinander verbunden werden
- Online-Handel: Tiere, die im Internet zum Kauf oder zur Abgabe angeboten werden, müssen gekennzeichnet und registriert sein
Was bedeutet das für Deutschland?
Die EU-Verordnung gibt Mindeststandards und lange Übergangsfristen vor, die Mitgliedstaaten dürfen ausdrücklich strengere und schnellere nationale Regelungen erlassen. Genau das fordert TASSO: Deutschland sollte die langen EU-Übergangsfristen nicht ausreizen, sondern die Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht zügig und einheitlich umsetzen.
Entscheidend ist dabei aus unserer Sicht:
- Bestehende, etablierte Register müssen eingebunden werden, statt parallele staatliche Strukturen aufzubauen.
- Mit über 11,5 Millionen registrierten Tieren ist TASSO bereits heute die größte Datengrundlage für die Rückvermittlung von Hunden und Katzen in Deutschland.
- Österreich zeigt, dass dieses Modell funktioniert (siehe unten).
Trügerische Sicherheit: Staatliche Hunderegister in Deutschland
Öffentliche Register für die Registrierung von Hunden gibt es in Deutschland aktuell in sechs Bundesländern (Niedersachsen, Hamburg, Thüringen, Sachsen-Anhalt, Nordrhein-Westfalen, Berlin). Mit der EU-Verordnung wird die Frage, wie Deutschland Kennzeichnung und Registrierung organisiert, neu aufgeworfen und umso wichtiger ist es, jetzt auf bewährte Strukturen zu setzen.
- Niedersachsen hat als erstes Bundesland bereits 2013 ein solches Register eingeführt. Nach dem niedersächsischen Hundegesetz müssen seit dem 1. Juli 2013 alle Hundehalter ihr Tier bei einem extra dafür geschaffenen Hunderegister (www.hunderegister-nds.de) kostenpflichtig eintragen lassen. TASSO befürchtet seitdem eine trügerische Sicherheit bei Hundehaltern. Denn die Registrierung im niedersächsischen Hunderegister hat einen ganz anderen Zweck als den von TASSO verfolgten. Die Registrierung bei TASSO dient der Rückvermittlung entlaufener Tiere. Eine Registrierung nach dem niedersächsischen Hundegesetz dagegen dient lediglich der Identifizierung eines Hundes, der Ermittlung des Hundehalters oder der Hundehalterin und der Gewinnung von Erkenntnissen über die Gefährlichkeit von Hunden in Abhängigkeit von Rasse, Geschlecht und Alter. Weiterführende Informationen zum Hunderegister Niedersachsen: Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
TASSO rät daher: Hundehalter oder Hundehalterinnen, die im Vermisstenfall ihres Tieres auf Nummer sicher gehen wollen, sollten ihr Tier auf jeden Fall zusätzlich kostenlos bei TASSO registrieren.
Vorbilder Österreich und Schweiz
Österreich: Modellcharakter für eine europäische Lösung
Seit dem 1. Juli 2008 gilt in Österreich die Registrierungspflicht für neugeborene Hunde. Danach müssen Welpen innerhalb von drei Monaten gechippt und in einer österreichischen Datenbank registriert werden. Österreich hat es geschafft, eine Registrierungspflicht ohne großen behördlichen Aufwand umzusetzen, indem die privatrechtlichen, bereits bestehenden Register, die längst hunderttausende registrierte Tiere vorweisen können, eingebunden werden, anstatt ein neues, staatliches Register aufzuziehen. Dadurch wurde unnötiger bürokratischer Aufwand für die Hundehalter und Hundehalterinnen vermieden. Österreich nimmt daher eine Vorbildstellung innerhalb der EU für die Umsetzung einer Registrierungspflicht ein, die auch auf breite Akzeptanz bei der Bevölkerung stößt. Durch die Einbindung von privaten Registern werden Fehler vermieden, wie sie beispielsweise gerne von Bundesländern in Deutschland (zum Beispiel Niedersachsen) gemacht werden. Denn dort werden oftmals regionale Register aufgezogen, anstatt auf bestehende zurückzugreifen. Damit werden die Tierhalter und Tierhalterinnen mit zusätzlichen Kosten und die Kommunen mit zusätzlichem Aufwand unnötig belastet.
Schweiz: Weniger ausgesetzte Tiere dank Registrierung
Eine Registrierung hilft, ein verlorenes Tier schnell an seinen Halter oder seine Halterin zurück zu vermitteln. Das ist allgemein bekannt. Denn durch den 15-stelligen Zahlencode des Transponders ist eine eindeutige Identifizierung des Halters oder der Halterin möglich. Weniger bekannt ist, dass eben diese Identifizierung auch dazu beiträgt, dass weniger Tiere ausgesetzt werden. Seit 2006 die Kennzeichnungspflicht mittels Mikrochip für Hunde in der Schweiz eingeführt wurde, verzeichnen die dortigen Tierheime zum Beginn der Urlaubszeit einen deutlichen Rückgang der ausgesetzten Tiere.