Katzenschutzverordnungen basieren auf den rechtlichen Möglichkeiten des Tierschutzgesetzes (TierSchG) und bieten Kommunen die Grundlage, Maßnahmen zur Kontrolle der Katzenpopulation zu ergreifen. Die wichtigsten rechtlichen Grundlagen und Verpflichtungen für Katzenhalter:innen lassen sich dabei auf verschiedene Gesetze und kommunale Satzungen zurückführen.
§ 1 TierSchG:.
Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.
§ 2 TierSchG:
Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat, muss das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen, darf die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so einschränken, dass ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden, muss über die für eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung des Tieres erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen.
§ 13b TierSchG:
Die Landesregierungen werden ermächtigt, durch Rechtsverordnung zum Schutz freilebender Katzen bestimmte Gebiete festzulegen, in denen
- an diesen Katzen festgestellte erhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden auf die hohe Anzahl dieser Tiere in dem jeweiligen Gebiet zurückzuführen sind und
- durch eine Verminderung der Anzahl dieser Katzen innerhalb des jeweiligen Gebietes deren Schmerzen, Leiden oder Schäden verringert werden können.
In der Rechtsverordnung sind die Gebiete abzugrenzen und die für die Verminderung der Anzahl der freilebenden Katzen erforderlichen Maßnahmen zu treffen. Insbesondere können in der Rechtsverordnung
- der unkontrollierte freie Auslauf fortpflanzungsfähiger Katzen in dem jeweiligen Gebiet verboten oder beschränkt sowie
- eine Kennzeichnung und Registrierung der dort gehaltenen Katzen, die unkontrollierten freien Auslauf haben können, vorgeschrieben
werden. Eine Regelung nach Satz 3 Nummer 1 ist nur zulässig, soweit andere Maßnahmen, insbesondere solche mit unmittelbarem Bezug auf die freilebenden Katzen, nicht ausreichen. Die Landesregierungen können ihre Ermächtigung durch Rechtsverordnung auf andere Behörden übertragen.
Als zentrale rechtliche Grundlage verpflichtet das Tierschutzgesetz (TierSchG) alle Tierhalter:innen dazu, die Bedürfnisse ihrer Tiere zu respektieren und vermeidbares Leiden zu verhindern. Das Gesetz räumt Städten und Gemeinden das Recht ein, Maßnahmen zum Schutz freilebender Katzen zu ergreifen – hierzu gehören insbesondere Katzenschutzverordnungen.
Was regeln Katzenschutzverordnungen konkret?
Eine Katzenschutzverordnung verpflichtet Katzenhalter:innen dazu, bestimmte Maßnahmen zu ergreifen, um die unkontrollierte Vermehrung zu verhindern:
- Kastrationspflicht: Alle Freigängerkatzen müssen kastriert sein.
- Kennzeichnungspflicht: Katzen müssen durch einen Mikrochip oder eine Ohrtätowierung eindeutig gekennzeichnet sein.
- Registrierungspflicht: Die Daten der Katze und die des Halters müssen in einem zentralen Register wie z.B. TASSO registriert sein.
Mehr lesen: Warum Kennzeichnung und Registrierung wichtig sind
Eine Kennzeichnung und Registrierung sind unverzichtbare Voraussetzungen für die verantwortungsvolle Haltung von Freigängerkatzen. Sie ermöglichen es, entlaufene Katzen schnell und eindeutig ihrem Besitzer oder ihrer Besitzerin zuzuordnen und verhindern, dass diese Katzen als Streuner eingestuft werden.
Kennzeichnung:
Die Kennzeichnung erfolgt durch eine Tätowierung im Ohr oder das Einsetzen eines Mikrochips. Der Mikrochip ist eine zuverlässige Methode, da er unter der Haut verbleibt, nicht verloren gehen kann und ein Leben lang auslesbar bleibt im Gegensatz zur mit der Zeit verblassenden Tätowierung.
Registrierung:
Nach der Kennzeichnung sollte die Katze in einer zentralen Datenbank wie z. B. TASSO registriert werden. Dabei werden die Daten der Katze und die Kontaktdaten der Halter:innen hinterlegt. Diese Registrierung ist kostenlos und erhöht die Chance, eine entlaufene Katze zurückzubekommen, erheblich.
Warum ist das wichtig?
- Rechtssicherheit: Im Streitfall kann der rechtmäßige Halter durch die Kennzeichnung eindeutig nachgewiesen werden.
- Verhinderung von Fehlzuweisungen: Eindeutige Kennzeichnungen helfen, entlaufene Katzen von Streunern zu unterscheiden.
- Schnelle Rückführung: Registrierte Katzen können schnell zu ihren Halter:innen zurückgebracht werden.
Wer ist für die Kontrolle und Umsetzung von Katzenschutzverordnungen verantwortlich?
Die Verantwortung für die Einführung und Umsetzung von Katzenschutzverordnungen liegt aktuell bei den Kommunen. Diese entscheiden, ob eine Verordnung erlassen und wie deren Einhaltung kontrolliert wird.
Zuständige Behörden und ihre Aufgaben
- Ordnungsämter: Überwachen die Einhaltung der Verordnungen und verhängen bei Verstößen Bußgelder.
- Veterinärämter: Prüfen Verdachtsfälle von Vernachlässigung und unterstützen die Umsetzung tierschutzrechtlicher Maßnahmen.
- Tierheime und Katzenschutzvereine: Unterstützen bei Kastrationsaktionen, der Betreuung von Streunerkatzen und der Aufklärung der Bevölkerung.
Rechtliche Konsequenzen bei Verstößen
Wer sich nicht an die Vorgaben der Katzenschutzverordnung hält, muss mit rechtlichen Konsequenzen rechnen. Die Höhe der Bußgelder variiert je nach Kommune und Schwere des Verstoßes.
Typische Verstöße:
- Nichtkastration von Freigängerkatzen: Wenn eine Katze ohne Nachweis über die Kastration angetroffen wird.
- Fehlende Kennzeichnung: Die Haltung einer Katze ohne Mikrochip oder Tätowierung ist ebenfalls ein Verstoß.
- Nichtregistrierung: Auch wenn die Katze gechippt ist, aber nicht registriert wurde, kann dies als Verstoß gewertet werden.
Bußgeldrahmen:
- Bei erstmaligem Verstoß erfolgt oft eine Verwarnung.
- Wiederholte oder schwerwiegende Verstöße können mit Bußgeldern zwischen 50 und 5.000 Euro geahndet werden. Die Höhe hängt von den regionalen Vorgaben ab.
Tipp: Informieren Sie sich bei Ihrer Gemeinde über die geltenden Regelungen und vermeiden Sie so unnötige rechtliche Konsequenzen.
Warum sind Katzenschutzverordnungen notwendig?
Katzenschutzverordnungen dienen nicht nur dem Schutz einzelner Tiere, sondern sind ein Schlüsselelement des nachhaltigen Tierschutzes. Ohne klare, verbindliche rechtliche Vorgaben würde sich das Problem für die Streunerkatzen immer weiter verschärfen, da die Population stetig wächst. Die Verpflichtung zur Kastration, Kennzeichnung und Registrierung von Besitzerkatzen sorgt für eine bessere Kontrolle und verhindert ungewollte Vermehrung.
Katzenschutzverordnungen haben eine solide rechtliche Grundlage und sind ein unverzichtbarer Bestandteil des Tierschutzes. Sie fördern eine verantwortungsbewusste Katzenhaltung und helfen, das Leben von Katzen in Städten und Gemeinden nachhaltig zu verbessern. Katzenhalter:innen sollten sich über die Regelungen in ihrer Kommune informieren und diese konsequent umsetzen, um das Leid der Streunerkatzen zu verhindern.
Ob Ihre Stadt eine Katzenschutzverordnung hat, können Sie hier in unserer Übersicht nachsehen.
Städte & Gemeinden
Praktische Umsetzung von Katzenschutzverordnungen
Die praktische Umsetzung von Katzenschutzverordnungen ist eine Gemeinschaftsaufgabe, bei der Kommunen, Tierschutzvereine, Tierärzt:innen und die Bevölkerung eng zusammenarbeiten müssen. Erfolgreiche Verordnungen basieren auf einer Kombination aus Aufklärung, finanzieller Unterstützung, gezielter Kontrolle und nachhaltiger Evaluation.
Aufklärung und Information der Bevölkerung
Eine Katzenschutzverordnung kann nur dann ihre volle Wirkung entfalten, wenn Katzenhalter:innen umfassend über die Notwendigkeit der Maßnahmen informiert werden. Vielen Halter:innen ist nicht bewusst, dass ihre Freigängerkatzen kastriert, gekennzeichnet und registriert werden müssen.
Effektive Aufklärungsmaßnahmen:
- Informationskampagnen: Verbreitung über lokale Medien, Plakate und Flyer in Tierarztpraxen, Tierheimen und öffentlichen Einrichtungen.
- Informationsveranstaltungen und Workshops: In Kooperation mit Tierschutzvereinen und Gemeinden.
- Digitale Plattformen: Klar strukturierte Informationen auf kommunalen Websites und sozialen Kanälen mit Verlinkung zu wichtigen Datenbanken wie TASSO
Ihr Kontakt zu uns
Bei allen Fragen rund um das Thema Katzenschutzverordnungen sind wir als Experte für Sie da und beraten Sie gerne.
Unser Kontakt für Ihr Anliegen: tierschutz@tasso.net