So wird eine Katzenschutzverordnung auf den Weg gebracht

Streunerkatzen © Pixabay

Die Einführung einer Katzenschutzverordnung erfordert sorgfältige Vorbereitung, enge Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden und ein gutes Verständnis der rechtlichen Rahmenbedingungen. Hier erklären wir Schritt für Schritt, wie dieser Prozess abläuft: von der ersten Bewusstmachung der Problematik bis hin zur offiziellen Verabschiedung der Verordnung.

Schritt 1: Bewusstmachung der Problematik von Streunerkatzen in der jeweiligen Kommune

Der erste Schritt besteht darin, auf das bestehende Problem aufmerksam zu machen. Viele Kommunen unterschätzen die Zahl der freilebenden Katzen und das Ausmaß der unkontrollierten Vermehrung. Um eine Katzenschutzverordnung auf den Weg zu bringen, müssen zunächst die Fakten zusammengetragen und der Handlungsbedarf klar herausgestellt werden.

Wichtige Maßnahmen:

  • Bestandsaufnahme: Dokumentation und Nachweis der Streunerkatzenpopulation über ca. 2-3 Jahre vor Ort. Diese werden von Tierschutz- oder Katzenschutzvereinen durchgeführt. 
  • Kostenschätzung: Darstellung der langfristigen Kosten, die durch eine weiter steigende Streunerpopulation entstehen (z. B. Tierarztkosten für Kastrationen und Behandlung erkrankter Tiere), Futterbetreuung der Streunerkatzen in Hotspots)
  • Bewusstseinsbildung: Sensibilisierung der Bevölkerung und der lokalen Politik für die Problematik. Informationsveranstaltungen oder Medienberichte können helfen, das Thema sichtbar zu machen.

Tipp:
Die Zusammenarbeit mit Tierschutzvereinen, Tierärzt:innen und Futterstellenbetreuer:innen ist unbedingt erforderlich, um verlässliche Zahlen und Erfahrungsberichte zu sammeln.

Schritt 2: Kontaktaufnahme mit der Kommune

Sobald die Problematik klar beschrieben und alle Fakten zusammengetragen sind, kann die Kontaktaufnahme mit der die zuständigen Stellen innerhalb der Kommune erfolgen. In der Regel sind dies:

  • Politische Entscheidungsträger wie Bürgermeister:innen, Ratsmitglieder und lokale Ausschüsse für Umwelt und Tierschutz.
  • Das Ordnungsamt, das für die Umsetzung einer Verordnung zuständig ist.
  • Das Veterinäramt, das beratend tätig ist und die tierschutzrechtlichen Aspekte beurteilt.

Vorbereitung auf das Gespräch:

  • Erstellung einer schriftlichen Zusammenfassung des Problems und möglicher Lösungsansätze.
  • Verweisen auf Beispiele anderer Kommunen, die bereits eine Katzenschutzverordnung erfolgreich eingeführt haben.
  • Klarstellung, welche Vorteile eine Verordnung langfristig bietet – z. B. geringere Tierarztkosten, weniger Beschwerden von Anwohnern und besserer Tierschutz

Tipp:
Je mehr Fakten dargelegt werden können und je sachlicher die Argumentation erfolgt, desto höher sind die Aussichten, dass das Anliegen Gehör findet.

Schritt 3: Antragstellung bei der Kommune

Eine Katzenschutzverordnung kann auf kommunaler Ebene eingeführt werden. Hierfür muss ein Antrag gestellt werden, der in der Regel über den Stadtrat oder Gemeinderat läuft. Der Antrag kann entweder von politischen Fraktionen oder von Bürgerinitiativen eingebracht werden.

Rechtliche Grundlage:

Die Einführung einer Katzenschutzverordnung erfolgt auf Grundlage von § 13b des Tierschutzgesetzes. Dieser Paragraph erlaubt es Kommunen, Maßnahmen zur Kontrolle der freilebenden Katzenpopulation zu erlassen. Die Voraussetzung hierfür ist, dass

  • Andere Maßnahmen zur Verringerung der Schmerzen, Leiden oder Schäden, insbesondere solche mit unmittelbarem Bezug auf die freilebenden Katzen, nicht ausreichen: 

Welche „anderen Maßnahmen“ sind gemeint?

In Bezug auf die Streunerkatzen: „Das Einfangen, die tierärztliche Versorgung (…) Kastration und das Freisetzen an der Einfangstelle mit nachfolgender Betreuung“

Sonstige: „Aufklärung von Katzenhaltern und das Hinwirken auf eine freiwillige Beschränkung des Auslaufs oder auf eine freiwillige (…) Unfruchtbarmachung“

Was gehört in den Antrag?

  • Begründung der Notwendigkeit: Beschreibung der aktuellen Situation und des Handlungsbedarfs.
  • Vorschläge zur Umsetzung: Kastrationspflicht, Kennzeichnung und Registrierung für Freigängerkatzen.
  • Kostenschätzung und Finanzierung: Darstellung der zu erwartenden Kosten und mögliche Förderquellen (z. B. Zusammenarbeit mit Tierschutzorganisationen).
  • Beispiele erfolgreicher Verordnungen: Verweis auf Kommunen mit positiven Erfahrungen.

Tipp: Unsere Mustervorlage unterstützt bei der Ausarbeitung eines Antrags (Verlinkung auf Unterseite)

Tipp:
Unsere Mustervorlage unterstützt bei der Ausarbeitung eines Antrags: Musterantrag zur Einführung einer Katzenschutzverordnung

Schritt 4: Beratung und Verabschiedung der Verordnung

Nach der Einreichung wird der Antrag in den zuständigen Ausschüssen beraten. Hier wird geprüft, ob die Verordnung rechtlich umsetzbar und finanziell tragbar ist.

Wichtige Schritte:

  1. Erste Lesung im Ausschuss: Diskussion über den Antrag und Klärung offener Fragen.
  2. Anhörung von Expert:innen: Einbindung von Tierärzt:innen, Tierschutzvereinen und Behördenvertretern.
  3. Zweite Lesung und Abstimmung: Der Antrag wird erneut beraten und zur Abstimmung gestellt.
  4. Verabschiedung im Stadtrat oder Gemeinderat: Nach positiver Abstimmung wird eine Katzenschutzverordnung formuliert, die zu einem festgelegten Termin in Kraft tritt.

Tipp:
Wichtig ist, während des gesamten Prozesses im Gespräch mit den Entscheidungsträgern zu bleiben und offene Frage zu beantworten. Die Einbindung von Expert:innen kann die Akzeptanz erhöhen.

Schritt 5: Umsetzung und Kontrolle der Verordnung

Nach der Verabschiedung muss die Katzenschutzverordnung praktisch umgesetzt werden. Hier sind verschiedene Akteure gefragt, um die Maßnahmen erfolgreich durchzuführen:

  • Ordnungsamt: Überwachung der Einhaltung und Verhängung von Bußgeldern bei Verstößen.
  • Veterinäramt: Beratung und Kontrolle tierschutzrechtlicher Vorgaben.
  • Tierschutzvereine: Unterstützung bei Kastrationsaktionen und Aufklärung der Bevölkerung.

Aufklärungsarbeit ist entscheidend:

Um Missverständnisse und Widerstände zu vermeiden ist eine frühzeitige und umfangreiche Information der Bevölkerung unerlässlich. Klare Informationen auf der Website der Kommune, Flyer und Medienberichte sind hilfreiche Instrumente.

Schritt 6: Evaluation und Anpassung der Maßnahmen

Eine regelmäßige Überprüfung der Verordnung ist wichtig, um ihre Wirksamkeit sicherzustellen. Dabei sollten folgende Fragen beantwortet werden:

  • Hat sich die Streunerkatzenpopulation verringert?
  • Wie ist die Akzeptanz der Verordnung in der Bevölkerung?
  • Gibt es Verbesserungspotenzial bei der praktischen Umsetzung?

Eine Evaluation nach zwei bis drei Jahren bietet die Möglichkeit, Maßnahmen anzupassen und langfristig erfolgreicher zu gestalten.

Kleinschrittig zum nachhaltigen Katzenschutz

Die Einführung einer Katzenschutzverordnung mag komplex erscheinen, doch mit einer strukturierten Vorgehensweise und der Zusammenarbeit aller Beteiligten ist sie gut umsetzbar. Durch sorgfältige Vorbereitung, rechtlich fundierte Antragstellung und enge Kommunikation mit der Kommune lässt sich ein nachhaltiger Beitrag zum Schutz der Katzen leisten. Eine flächendeckende Einführung solcher Verordnungen ist ein wichtiger Schritt, um das Katzenelend in Deutschland langfristig zu reduzieren.
 

Ihr Kontakt zu uns

Bei allen Fragen rund um das Thema Katzenschutzverordnungen sind wir als Experte für Sie da und beraten Sie gerne.
Unser Kontakt für Ihr Anliegen: tierschutz@tasso.net

 


© Alexandra Mancuso

Städte und Gemeinden

Katzenschutzverordnungen

2013 wurde mit Einfügung des § 13b in das Tierschutzgesetz eine Möglichkeit geschaffen, auf tierschutzrechtlicher Basis eine Katzenschutzverordnung zu erlassen. Inzwischen haben zahlreiche Bundesländer per Landesverordnung ihren Kommunen die gesetzliche Grundlage geschaffen, kommunale Katzenschutzverordnungen (KVO) nach §13b Tierschutzgesetz zu erlassen.

© TASSO e.V.

Rechtliche Grundlagen

Kontrolle der Katzenpopulation

Katzenschutzverordnungen basieren auf den rechtlichen Möglichkeiten des Tierschutzgesetzes (TierSchG) und bieten Kommunen die Grundlage, Maßnahmen zur Kontrolle der Katzenpopulation zu ergreifen. 

© Pixabay

Einheitliche Regelungen

Bundesweite KVO

Aktuell liegt die Entscheidung über die Einführung einer Katzenschutzverordnung in kommunaler Verantwortung. In vielen Regionen mangelt es an klaren Regelungen. Nur eine bundesweite Katzenschutzverordnung kann diese Lücke schließen und sicherstellen, dass Freigängerkatzen überall in Deutschland kastriert, gekennzeichnet und registriert werden müssen.

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