Tierschutz-Verbandsklage

Eine Möglichkeit, behördliche Entscheidungen prüfen zu lassen

Eine Katze sitzt neben einem Buch auf dem Tisch © TASSO e.V.
Mit dem Verbandsklagerecht haben Tierschutzverbände die Möglichkeit, behördliche Entscheidungen prüfen zu lassen.

Durch das Verbandsklagerecht haben Tierschutzverbände erstmals die Möglichkeit, behördliche Entscheidungen von einem Gericht tierschutzrechtlich prüfen zu lassen. Vorher war es zwar beispielweise gewerblichen Tiernutzern und Tierhaltern möglich, gegen (vermeintlich zu hohe) Tierschutzauflagen direkt zu klagen, eine mangelnde Berücksichtigung des Tierschutzes konnte nicht gleich vor Gericht gebracht, sondern nur bei der Staatsanwaltschaft angezeigt werden, in deren Ermessen es lag, ob sie Klage erhebt oder nicht.

Diese rechtliche Schieflage kann und soll durch die Einführung eines Verbandsklagerechtes für Tierschutzverbände behoben werden. Inhaltlich kann es um behördliche Entscheidungen über die Genehmigung von Mastanlagen oder Tierversuchen sowie Tiertötungen gehen. Ein bundeweites Klagerecht für anerkannte Tierschutzverbände gibt es leider nicht.

Aber folgende Bundesländer haben bereits die Tierschutz -Verbandsklage eingeführt:
Bremen (seit 2007)
Saarland (26. Juni 2013)
Nordrhein-Westfalen (19. Juni 2013)
Rheinland-Pfalz (26. März 2014)
Schleswig-Holstein (12. Dezember 2014)
Baden-Württemberg (06. Mai 2015)
Hamburg (21. Mai 2015)
Niedersachsen (2. März 2016)
Berlin (10.09.2020)

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