Jagd

TASSO fordert eine Änderung der Jagdgesetzgebung

Ein Jaeger bei der Jagd © kaninstudio - Fotolia
Katzen und Hunde dürfen im Rahmen des "Jagdschutzes" getötet werden.

Haustierabschuss

Der Abschuss von Hunden und Katzen durch Jagdausübungsberechtigte im Rahmen des sogenannten Jagdschutzes wird von TASSO entschieden abgelehnt.

Hunde und Katzen sind keine jagdbaren Tiere im Sinne des Jagdrechtes, dürfen aber im Rahmen des sogenannten Jagdschutzes getötet werden. Unzählige Hunde und Katzen werden so jährlich von Jägern erschossen oder in Fallen gefangen und getötet. Die derzeitige gesetzliche Regelung zur Erlaubnis des Abschusses von Haustieren ist unverhältnismäßig und willkürlich und geht weit über das hinaus, was zum Schutz von Wildtieren notwendig ist. Das bestehende Ordnungsrecht ist ausreichend, um gegen Hunde, die Wild nachstellen, vorzugehen.

Die „Jagdschädlichkeit“ einer Katze lässt sich nicht durch das Überschreiten der 300-Meter bzw. 500-Meter-Zone beweisen. In den überwiegenden Fällen stellen Katzen Mäusen nach und sind somit sogar nützlich und nicht jagdschädlich. Weiter gibt es kein Indiz dafür, dass Katzen außerhalb der 300- bzw. 500-Meter-Zone keine feste Bindung an Menschen oder menschliche Behausungen aufweisen.

Auf das Ansehen der Jäger in der Öffentlichkeit hat die Tötung von Heimtieren, die einen Halter haben, verheerenden Einfluss (vgl. Merkblatt der TVT 123 Tierschutz für Jäger).

Wissenschaftliche Studien belegen, dass Menschen ihre Hunde und Katzen als vollwertige Familienmitglieder empfinden. In Bezug auf unsere Haustiere hat sich in den letzten Jahren ein gesellschaftlicher Wandel vollzogen, der sich auch in der Jagdgesetzgebung niederschlagen muss. Zwar haben inzwischen einige Bundesländer, wie Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und das Saarland Verbote beziehungsweise Einschränkungen beim Haustierabschuss erlassen, dennoch brauchen wir endlich ein bundesweites Verbot des Abschusses von Hunden und Katzen durch Jäger.

Gemeinsame Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Bundesregierung über den Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesjagdgesetzes, des Bundesnaturschutzgesetzes und des Waffengesetzes vom 27.10.2020

Ein breites Bündnis aus 28 Tier- und Naturschutzorganisationen, dem auch TASSO e.V. angehört, lehnt den vorliegenden Entwurf zur Novellierung des Bundesjagdgesetzes ab und kritisiert in einer gemeinsamen Stellungnahme die geplanten Verschlechterungen des Tierschutzes bei der Jagd. Der aktuelle Entwurf ordnet aus Sicht des Bündnisses den Tierschutz einseitig den Interessen der Forstwirtschaft und der Jagd unter. Daher fordert das Bündnis wissenschaftliche, wildbiologische und tierschutzrechtliche Aspekte bei der Novellierung stärker zu berücksichtigen. Insbesondere muss endlich das im Grundgesetz verankerte Staatsziel Tierschutz bei der Jagd angemessen berücksichtigt werden. Darüber hinaus bedarf es einer eindeutigen Regelung, dass für die Bejagung eines jeden Tieres ein „vernünftiger Grund“ nachgewiesen werden muss. Weiter werden in der Stellungnahme tierschutzwidrige Jagdmethoden wie z. B. die Baujagd und die Fallenjagd aus Sicht des Tierschutzes klar abgelehnt.

Gemeinsame Stellungnahme zur Änderung des Bundesjagdgesetzes (Januar 2021)

Stellungnahme zu geplanten Änderungen jagdrechtlicher Regelungen in Hessen (Juni 2021)

Hier finden Sie auch die Pressemitteilung der Verbände: Bundesjagdgesetz: Tierschutzorganisationen kritisieren geplante Verschlechterungen des Tierschutzes in der Jagd

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