Wildwechsel im Herbst

Was tun bei einem Wildunfall?

Wildschwein im Wald (c) Heike Engelhart © Heike Engelhart
Wildschwein unterwegs im Wald.

Wildtiere wie Füchse, Rehe und Wildschweine überqueren die Straße besonders häufig in Waldabschnitten und Feldrändern. Und das vor allem in den Abend- und frühen Morgenstunden während der Dämmerung. Denn ihre Zeit orientiert sich am Tag-Nacht-Rhythmus. Wenn im Herbst also die Uhr auf Winterzeit umgestellt wird, sind mit einem Schlag viel mehr Fahrzeuge der Menschen zu „falschen“ Zeit auf den Straßen unterwegs und damit steigt das Unfallrisiko, dass ein Tier jeden Moment vor das Auto laufen könnte. Was in den meisten Fällen nicht passiert, kann umso schlimmer enden, wenn es doch einmal vorkommt. 

Vorausschauendes Fahren und erhöhtes Gefahrenbewusstsein helfen, folgenschwere Wildunfälle zu vermeiden. Passen Sie Ihr Tempo an, halten Sie Abstand und seien Sie bremsbereit – vor allem dort, wo gezielt vor Wildwechsel gewarnt wird.

Wildtier erkannt – was tun?

Sobald Wild am Straßenrand zu erkennen ist, sollten Verkehrsteilnehmer langsamer werden oder abbremsen und hupen, um das Tier zu verscheuchen. Versuchen Sie nicht, das Tier durch das Einschalten des Fernlichtes zum Weggehen zu bewegen. Dadurch wird es geblendet, kann die Orientierung verlieren und so erst recht auf die Lichtquelle zu und somit auf die Straße laufen. Sobald ein Tier zu sehen ist, sollte also unbedingt von Fern- auf Abblendlicht umgeschaltet werden. Denken Sie daran: Wildtiere sind meist im Rudel unterwegs, so können einem Tier weitere folgen.

Autofahrer, die versuchen, ein vor das Auto gelaufenes Tier durch ein Ausweichmanöver zu schützen, begeben sich und andere Verkehrsteilnehmer in große Gefahr. Zusammenstöße mit dem Gegenverkehr oder mit Bäumen am Straßenrand enden oft schwerwiegend. Daher rät zum Beispiel der ADAC: Wenn der Zusammenstoß unvermeidbar ist, Lenkrad festhalten und kontrolliert bremsen.

Und wenn es tatsächlich zu einem Zusammenstoß mit einem Wildtier gekommen ist?

  • Bringen Sie das Auto zum Stillstand und versuchen Sie, Ruhe zu bewahren
  • Schalten Sie die Warnblinkanlage ein, ziehen Sie und alle weiteren Fahrzeuginsassen Warnwesten an, sichern Sie die Unfallstelle, versorgen Sie eventuell verletzte Personen und wählen Sie die 112
  • Informieren Sie die Polizei unter der Rufnummer 110 über Ihren Unfall
  • Bleiben Sie so lange bei dem verletzten Tier, bis Hilfe eintrifft
  • Machen Sie Fotos von der Unfallstelle und dem Tier und notieren Sie die Kontaktdaten möglicher Zeugen

Verletzten Wildtieren helfen

So schwer es auch fallen mag, untätig zu bleiben: Die Eigensicherung geht vor. Ein verletztes Tier darf niemals angefasst werden, da es Schmerzen haben und in Panik beißen könnte. Ein verletztes oder totes Tier darf zudem niemals in guter Absicht mitgenommen werden. Diese Handlung gilt im Sinne des Gesetzes als strafbare Wilderei.

Eine Ausnahme bildet das Bundesland Hessen: In einem Schreiben an die Landestierärztekammer hat hier das Umweltministerium bereits 2015 klargestellt, dass ein verletztes Wildtier, das dem Jagdrecht unterliegt, zu einem Tierarzt zur Behandlung gebracht werden darf, sofern derjenige, der das Tier der Natur entnimmt, dies dem Jagdausübungsberechtigten beziehungsweise der Polizei mitteilt. Mit dieser Regelung soll sichergestellt werden, dass jedermann verletzten oder in Not befindlichen Wildtieren helfen kann und somit das Tierschutzgesetz Berücksichtigung findet. Die Tierschutzorganisation TASSO begrüßt diese Klarstellung ausdrücklich und fordert entsprechende Regelungen auch in den anderen Bundesländern. Hier finden Sie einen Auszug aus dem Schreiben: Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft - Umgang mit verletzten und kranken Wildtieren, die dem Jagdrecht unterliegen​

TASSO-Tipp: Es ist hilfreich, sich von der Polizei noch vor Ort für die Versicherung eine Wildunfallbescheinigung ausstellen zu lassen. Diese kann bei der eigenen Kfz-Versicherung eingereicht werden. Insbesondere, wenn das verletzte Tier geflüchtet ist, ist diese Bescheinigung für die Versicherung wichtig.

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