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Wichtiger Schritt für den Tierschutz

Stadt Gelsenkirchen führt Katzenschutzverordnung ein

Am 12. Februar tritt in Gelsenkirchen eine Katzenschutzverordnung in Kraft. © TASSO e.V / Silke Steinsdörfer

Um das Leid von freilebenden, verwilderten Katzen langfristig zu verringern, tritt am kommenden Dienstag (12. Februar) in Gelsenkirchen eine Katzenschutzverordnung in Kraft. Das bedeutet, dass Hauskatzen mit unkontrolliertem Freigang in Zukunft fortpflanzungsunfähig gemacht werden müssen. Weiterhin müssen ihre Halter sie mit einem Transponder oder einer Tätowierung kennzeichnen lassen und sie kostenlos im Haustierregister von TASSO registrieren. Für reine Wohnungskatzen gilt diese Verpflichtung nicht. Andere Gemeinden im Ruhrgebiet haben ebenfalls bereits Katzenschutzverordnungen eingeführt. Dazu gehören beispielsweise die Städte Bochum und Essen sowie die Kreise Ennepe-Ruhr, Recklinghausen und Unna.

TASSO e.V. betreibt mit rund 9,3 Millionen registrierten Tieren Europas größtes Haustierregister. Die Registrierung seines Tieres bei TASSO und alle weiteren Services sind für den Halter kostenlos.

Eine gute Nachricht für freilebende Katzen

Für Katzen, die nicht in menschlicher Obhut, sondern auf der Straße leben, ist dies eine gute Nachricht, findet TASSO. Die Streunerkatzen wurden ursprünglich ausgesetzt oder sind schon draußen geboren worden und führen in der Regel ein elendiges Leben. „Diese freilebenden verwilderten Hauskatzen leiden extrem unter Kälte, Hunger und Krankheiten und sterben nicht selten einen qualvollen Tod“, erklärt Dr. Cristeta Brause, Tierärztin und Projektmanagerin Streunerkatzen bei TASSO. Sie ist sicher: „Der Schritt, den nach vielen anderen Städten und Gemeinden nun auch die Stadt Gelsenkirchen gemacht hat, ist der richtige zum Schutz der Streunerkatzen, damit diese sich nicht weiter mit unkastrierten Besitzerkatzen vermehren können.“ TASSO setzt sich bereits seit Jahren dafür ein, dass Städte und Gemeinden entsprechende Katzenschutzverordnungen mit Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht erlassen.

Warum ist die Katzenschutzverordnung so wichtig?

Damit das Katzenelend effektiver eingedämmt werden kann, hat der Gesetzgeber den Paragraphen § 13b in das Tierschutzgesetz eingeführt. Dieser ermächtigt die Landesregierungen durch Rechtsverordnungen zum Schutz freilebender Katzen Gebiete festzulegen, in denen große Streunerpopulationen mit erheblich leidenden Katzen leben. Darüber hinaus können Maßnahmen zur Verminderung der Anzahl dieser Katzen angeordnet werden.

Mit Gelsenkirchen haben mindestens 113 Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen bereits eine Katzenschutzverordnung eingeführt. TASSO hofft, dass weitere Städte und Gemeinden, die trotz Streunerkatzenproblem immer noch keine Katzenschutzverordnung erlassen haben, möglichst bald folgen werden.

Hier finden Sie weitere Informationen rund um das Thema Katzenkastration sowie eine Liste mit den Städten und Gemeinden, die bereits Katzenkastrationsverordnungen erlassen haben.

Die vollständige Katzenschutzverordnung für Gelsenkirchen finden Sie im Amtsblatt Nr. 51 der Stadt Gelsenkirchen.

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