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Landtag lehnt landesweite Katzenschutzverordnung für Schleswig-Holstein ab 

Chance für nachhaltigen Katzenschutz vertan

Streunerkatze © TASSO e.V.

Sulzbach/Ts., 27. September 2023 – Der Schleswig-Holsteinische Landtag hat in seiner 35. Sitzung am 20. September 2023 einen Antrag der SPD-Fraktion und des SSW zur Einführung einer landesweiten Katzenschutzverordnung abgelehnt. Der Antrag sah eine Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Hauskatzen vor. Ebenfalls abgelehnt wurden zwei Anträge der FDP, die eine Erhöhung der Fördermittel für die jährlichen landesweiten Kastrationsaktionen für Streunerkatzen und eine bessere Finanzierung der Tierheime im Landesgebiet forderten.

Die Tierschutzorganisation TASSO e.V. hat diese Entscheidungen mit Enttäuschung zur Kenntnis genommen. „Hier wurde eine große Chance für einen nachhaltigen Katzenschutz und für die notleidenden Tierheime im Land, deren Überfüllung auch durch die unkontrollierte Vermehrung von Streunerkatzen verursacht wird, vertan“, kritisierte Mike Ruckelshaus, Fachbereichsleiter Tierschutz Inland bei TASSO. „Schätzungsweise 75.000 Streunerkatzen leben in Schleswig-Holstein. Sie leiden an Krankheiten, Hunger, Kälte und Verletzungen. Gleichzeitig vermehren sie sich unkontrolliert weiter. Verschärft wird die Situation durch die unkontrollierte Fortpflanzung der Streunerkatzen mit Freigängerkatzen. Die einzige tierschutzgerechte und nachhaltige Lösung des Streunerkatzenproblems ist die Kastration der Streunerkatzen sowie der fortpflanzungsfähigen Hauskatzen, denen Freigang gewährt wird. Dies würde durch eine landesweite Katzenschutzverordnung erreicht.“

Abschließend bezeichnete Mike Ruckelshaus den in derselben Sitzung verabschiedeten Alternativantrag der Regierungsparteien CDU und Bündnis 90/Die Grünen als zwar grundsätzlich lobenswert, aber wenig zielführend und lösungsorientiert. Der Antrag sieht eine Bundesratsinitiative der Landesregierung vor, die zum Ziel hat, den illegalen Online-Handel mit Tieren einzudämmen sowie eine bundesweite Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht einzuführen. Diese beiden Maßnahmen sind jedoch bereits Bestandteil des Koalitionsvertrages der Bundesregierung und des aktuellen Gesetzentwurfes zur Novellierung des Tierschutzgesetzes. Ruckelshaus bemängelt zudem, dass der Landtag bereits am 25.01.2023 eine Bundesratsinitiative gegen den Online-Tierhandel beschlossen, die Landesregierung diesen Beschluss (Drs. 20/437) jedoch bis heute nicht umgesetzt hat.


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Bildrechte: TASSO e.V.

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