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Kreis Wesel setzt auf Kastration

In dieser Woche wurde eine Katzenschutzverordnung beschlossen

Eine Katze. © TASSO e.V / Silke Steinsdörfer

Um das Leid von freilebenden, verwilderten Katzen langfristig zu verringern, ist in dieser Woche im Kreis Wesel eine Katzenschutzverordnung in Kraft getreten. Das bedeutet, dass Hauskatzen mit unkontrolliertem Freigang in Zukunft fortpflanzungsunfähig gemacht werden müssen. Weiterhin müssen ihre Halter sie mit einem Transponder oder einer Tätowierung kennzeichnen lassen und bei einem Haustierregister registrieren. Für reine Wohnungskatzen gilt diese Verpflichtung nicht. Andere Städte und Landkreise in Nordrhein-Westfalen haben ebenfalls bereits Katzenschutzverordnungen eingeführt. Dazu gehören beispielsweise der Rhein-Sieg-Kreis sowie Essen, Düsseldorf und Bochum.

TASSO betreibt mit rund 9,3 Millionen registrierten Tieren Europas größtes Haustierregister. Die Registrierung seines Tieres bei TASSO und alle weiteren Services sind für den Halter kostenlos. Allein in NRW sind bereits mehr als 862.000 Katzen bei TASSO registriert.

Eine gute Nachricht für freilebende Katzen

Für Katzen, die nicht in menschlicher Obhut, sondern auf der Straße leben, ist die neue Regelung eine gute Nachricht, findet TASSO. Diese Tiere wurden ursprünglich ausgesetzt oder sind schon draußen geboren worden und führen in der Regel ein elendiges Leben. „Diese freilebenden verwilderten Hauskatzen leiden extrem unter Kälte, Hunger und Krankheiten und sterben nicht selten einen qualvollen Tod“, erklärt Dr. Cristeta Brause, Tierärztin und Projektmanagerin Streunerkatzen bei TASSO. Sie ist sicher: „Der Schritt, den nach vielen anderen Städten und Gemeinden nun auch der Kreis Wesel gemacht hat, ist der richtige zum Schutz der Streunerkatzen, damit diese sich nicht weiter mit unkastrierten Besitzerkatzen vermehren können.“ TASSO setzt sich bereits seit Jahren dafür ein, dass Städte und Gemeinden entsprechende Katzenschutzverordnungen mit Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht erlassen.

Warum ist die Katzenschutzverordnung so wichtig?

Damit das Katzenelend effektiver eingedämmt werden kann, hat der Gesetzgeber den Paragraphen § 13b in das Tierschutzgesetz eingeführt. Dieser ermächtigt die Landesregierungen durch Rechtsverordnungen zum Schutz freilebender Katzen Gebiete festzulegen, in denen große Streunerpopulationen mit erheblich leidenden Katzen leben. Darüber hinaus können Maßnahmen zur Verminderung der Anzahl dieser Katzen angeordnet werden, wie zum Beispiel die Kastrationspflicht für Besitzerkatzen.

TASSO hofft, dass weitere Städte und Gemeinden, die trotz Streunerkatzenproblem immer noch keine Katzenschutzverordnung erlassen haben, möglichst bald dem Beispiel der Kreisverwaltung Wesel folgen werden. Informationen rund um die Katzenschutzverordnung für den Kreis Wesel finden Sie im Amtsblatt des Kreises.

Hier finden Sie weitere Informationen rund um das Thema Katzenschutzverordnung: 

Rund um die Katzenkastration
Hier finden Sie weitere Informationen rund um dieses Thema sowie eine Liste mit Städten und Gemeinden, die Katzenkastrationsverordnungen erlassen haben.

Schutz für den Notfall
Katzen entlaufen zehnmal häufiger als Hunde. Registrieren Sie deshalb auch Ihre Wohnungskatze bei TASSO, damit sie im Notfall geschützt ist.


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