zurück

„Hund im Backofen“

Wenn das Auto zur Todesfalle wird

Hund im heißen Auto © TASSO e.V

Eschborn, 7. August 2025 – Der kleine Hund liegt regungslos auf dem Rücksitz, er atmet nicht mehr, er ist tot. Gestorben ist er an einem Hitzschlag – weil er von seinem Menschen verantwortungslos und fahrlässig im heißen Auto zurückgelassen wurde. Das ist leider kein fiktives Beispiel. Diesen Sommer sind bereits zwei Vierbeiner qualvoll an den Folgen der Überhitzung gestorben. Weitere 44 Hunde und ein Katzenbaby hatten Glück. Sie konnten aus dem Backofen auf vier Rädern gerettet werden, da aufmerksame Passanten die Feuerwehr oder Polizei verständigt hatten. Damit in den kommenden Tagen und Wochen nicht noch mehr Tiere leiden oder sterben müssen, appelliert TASSO e.V. wiederholt und eindringlich an Hundehalter:innen: Lassen Sie Ihren Hund nicht im heißen Auto zurück! 

Jahr für Jahr zählt die Tierschutzorganisation, die Europas größtes kostenloses Heimtierregister betreibt, die „Hund im Backofen“-Fälle, über die in der Presse berichtet wurde. „Die Liste der Hunde, die diesen Sommer bereits aus heißen Autos befreit werden mussten, ist lang. Und jeden einzelnen warmen Tag kommen weitere Berichterstattungen und leidende Tiere hinzu. Dabei ist es ein klarer Verstoß gegen das Tierschutzgesetz und die Tierschutz-Hundeverordnung, einen Vierbeiner im heißen Auto leiden zu lassen“, sagt TASSO-Leiter Philip McCreight. Bereits wenige Minuten ab 20 Grad Celsius Außentemperatur können ausreichen, um das Auto in eine tödliche Hitzefalle zu verwandeln. Und weder Schatten noch einen Spalt breit geöffnete Fenster bieten Schutz. Das Fahrzeuginnere kann sich schnell auf mehr als 50 Grad Celsius aufheizen. „Solange Menschen aus Unwissenheit oder Gedankenlosigkeit ihre Tiere dieser Gefahr aussetzen, ist intensive Aufklärungsarbeit notwendig“, betont McCreight.

Hund in Not? TASSO gibt rechtliche Tipps 
In den kommenden Tagen steigen die Temperaturen wieder. Wer einen Vierbeiner im geparkten Auto entdeckt und eine akute Gefahr für das Tier erkennt, sollte aktiv werden und Hilfe leisten. Gelingt es im ersten Schritt nicht, die Halterin oder den Halter des Fahrzeugs ausfindig zu machen, sollte umgehend die Polizei oder Feuerwehr verständigt werden. Ratsam ist es, sich alle wichtigen Daten wie Datum, Ort, Uhrzeit, Automarke, Farbe und Kennzeichen des Wagens zu notieren und den Vorfall per Foto oder Video zu dokumentieren. Darüber hinaus ist es möglich, Strafanzeige wegen Tierquälerei zu erstatten. 

Wenn sich der Zustand des Hundes rapide verschlechtert, er apathisch wird, anfängt zu Erbrechen oder sogar das Bewusstsein verliert – und Polizei oder Feuerwehr noch nicht eingetroffen sind – kann es notwendig sein, das Tier selbst aus dem fremden Auto zu befreien. Dabei sollte zunächst geprüft werden, ob eine Wagentür unverschlossen ist. Wenn es unumgänglich ist, fremdes Eigentum zu beschädigen, sollte der Schaden so gering wie möglich gehalten werden. Falls die Fahrzeughalter:innen daraufhin Strafanzeige wegen Sachbeschädigung erstatten, können sich die Tierretter:innen auf einen rechtfertigenden Notstand berufen. Umso wichtiger ist es jedoch, sich alle wichtigen Daten zu notieren und Zeug:innen zu suchen. 

Weitere Informationen zu „Hund im Backofen“ sowie detaillierte rechtliche und tiermedizinische Tipps und kostenfreies Aufklärungsmaterial finden Interessierte unter www.tasso.net/hib

Berichterstattungen zu „Hund im Backofen“-Fällen 2025 finden Sie hier.


Download: 
Bildnachweis: TASSO e.V.
Bildnachweis: TASSO e.V.

758.548 „Gefällt mir“-Angaben

Danke für die vielen Likes!

TASSO-Videos

Alles zu den Aufgaben von TASSO in Bildern

Newsletter

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden!

Cookies

Liebe Tierfreunde,
um unsere Webseite optimal auf Ihre Bedürfnisse abzustimmen, verwenden wir Cookies. Einige Cookies sind technisch notwendig (essentiell), damit unsere Webseite funktioniert. Zudem verwenden wir Cookies zu Marketing- und Statistik-Zwecken, um Ihnen ein noch besseres Webseiten-Erlebnis zu bieten. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten und diese jederzeit unter „Cookie-Einstellungen“ einsehen und ändern. Erklärung zur Nutzung von Cookies auf unserer Webseite Datenschutzerklärung