Mastkaninchen

Die Tiere werden nach maximal 90 Tagen geschlachtet

Mastkaninchen im Käfig. © Animal equality
Mastkaninchen haben nur ein kurzes Leben.

Die EU ist nach China der größte Kaninchenfleischproduzent der Welt.
93% der Im- und Exporte von Kaninchenfleisch entfallen auf die EU, wobei Deutschland, Belgien und Portugal die Hauptimportländer sind (Health and welfare of rabbits farmed in different production systems; efsa j. 21.11.2019).

Dem Übersichtsbericht „Commercial Rabbit Farming in the European Union“ der Generaldirektion Gesundheit und Lebensmittelsicherheit der EU-Kommission von 2017 zufolge wurden in der EU jährlich 180 Millionen Kaninchen für die Fleischproduktion aufgezogen, von welchen 66% (119 Millionen Tiere) von konventionellen Farmen stammten und für den menschlichen Verzehr in geprüften Schlachthäusern geschlachtet wurden, und 34% (61 Millionen Tiere) aus Hinterhoffarmen stammten und lokal direkt verkauft und konsumiert wurden.

Deutschland, die Niederlande, Polen, Ungarn, Belgien, Portugal und Griechenland produzierten zusammen 14% des in der EU erzeugten Kaninchenfleisches.

In Deutschland allein wurden im Jahr 2016 3,4 Millionen Kaninchen in genehmigten Schlachtstätten und 15 Millionen Kaninchen in Hinterhöfen geschlachtet und lokal direkt verkauft.

Die Anzahl von in Deutschland gehaltenen Mastkaninchen wird statistisch nicht erfasst. 

Nach einer Auskunft des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft von 2016 stammten jedoch etwa zwei Drittel der Kaninchenfleischproduktion von Hobbyhaltern und –züchtern, 15% aus 60 Großbetrieben und 10-20% aus Importen (Antwort auf kleine Anfrage BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Missstände bei der Kaninchenhaltung in Deutschland; Drucksache 18/8029).

Seit August 2014 gibt es überhaupt erst gesetzliche Regelungen für die Haltung von Mast- und Zuchtkaninchen zu Erwerbszwecken. Diese sind in der Kaninchen-Verordnung als Ergänzung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung festgeschrieben. Danach ist die Käfighaltung von Kaninchen immer noch erlaubt.

Ähnlich wie bei der Kleingruppenhaltung von Legehennen in ausgestalteten Käfigen sieht die Kaninchen-Verordnung Mindestgrößen und Vorgaben für die Bodengestaltung sowie eine Strukturierung der Haltungseinrichtungen vor. So sind die Käfige in unterschiedliche Funktionsbereiche wie Aktivitätsbereiche, Ruhebereiche und Rückzugsmöglichkeiten einzuteilen. Zudem müssen die Kaninchen Verhaltensweisen wie beispielsweise Hoppelsprünge, Sich-Aufrichten und ausgestrecktes Liegen in Seitenlage ausführen können.

Die Käfigböden müssen statt vorher aus Drahtgitter jetzt Böden mit mindestens einer Auftrittsbreite von 8 mm und Spalten oder Löchern von höchstens 11 mm Breite haben.
Auch die Kaninchenhalter müssen jetzt die Tiere mindestens zweimal täglich in Augenschein nehmen und einen Sachkundenachweis im Umgang mit Kaninchen vorweisen können.
Dennoch ist die erwerbsmäßige Haltung von Mastkaninchen tierschutzrelevant. Immerhin handelt es sich um eine Käfighaltung, die im Idealfall auch nur die absoluten Mindestanforderungen an eine artgerechte Unterbringung von Kaninchen erfüllt. Wie bei anderen zur Fleischgewinnung gehaltenen Tieren auch zählt das Einzeltier hier nicht. Das wird besonders deutlich an der Vorgabe, dass erst ab einer täglichen Mortalitätsrate von 10 % im Bestand ein Tierarzt hinzugezogen werden muss. Zudem werden die Tiere schon nach maximal 90 Tagen mit einem Mastendgewicht von 3 kg geschlachtet. Unter Normalbedingungen werden Kaninchen jedoch zehn Jahre alt.

Im März 2017 hat das Europäische Parlament einen Entschließungsantrag „Mindestanforderungen für den Schutz von Nutzkaninchen“ angenommen und beauftragte die EFSA mit der Erstellung eines Gutachtens zur Umsetzung dieser Entschließung. Die EFSA hat daraufhin drei Gutachten erstellt, die tierschutzrelevante Faktoren bei sechs unterschiedlichen Haltungssystemen sowie der Betäubungs- und Schlacht- bzw. Tötungsmethoden bei Kaninchen betreffen.
Bezogen auf die Haltungssysteme schnitten die konventionellen Käfig-Systeme am schlechtesten ab. Hauptproblem war hier die mangelnde Bewegungsfreiheit für die Tiere. Die Freilandhaltung erwies sich aufgrund von thermischem Stress für Jungtiere als problematisch (Kaninchenkäfige: EFSA stellt Tierschutzprobleme fest, EFSA 09.01.2020).

 

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