Allgemeine Fragen

Fragen zur Registrierung

Fragen zu Verlustmeldungen

  • 1. Was ist eine TASSO-Kenn-Nummer?

    Die TASSO-Kenn-Nummer (TKN) ist eine TASSO-interne Nummer, die für jedes Tier individuell vergeben wird. Sie ist sozusagen die Kundennummer Ihres Tieres bei TASSO. Es handelt sich dabei um eine 7- oder 8-stellige Nummer, die Sie auf der TASSO-Plakette sowie auf der TASSO-Tierkarte finden können. Weitere Informationen zur TASSO-Kenn-Nummer finden Sie in unserem Service-Bereich

  • 2. Wo kann ich mein Tier vermisst melden?

    Es tut uns sehr leid, dass Sie Ihren tierischen Freund vermissen. Sie können ihn schnell und einfach über Ihr TASSO-Nutzerkonto vermisst melden. Melden Sie sich dafür mit Ihrer E-Mail-Adresse und Ihrem Passwort in Ihrem persönlichen Nutzerkonto an.* Im Anschluss wählen Sie in der Übersicht "Meine Tiere" Ihr Tier aus, dass Sie vermisst melden möchten. Klicken Sie auf „Tier vermisst melden“ und befolgen Sie die weiteren Schritte im Online-Formular. 

    Alternativ können Sie Ihr Tier auch ohne Nutzerkonto vermisst melden oder unsere Kolleg:innen in der TASSO-Notrufzentrale unter +49 61 90 93 73 00 anrufen. Sie erreichen unsere Mitarbeiter:innen rund um die Uhr, auch an Sonn- und Feiertagen. Wenn Sie eine Vermisstenmeldung bei unseren Kolleg:innen aufgeben, informieren Sie sich auch bitte, ob Sie uns bei der Registrierung Ihres Tieres erlaubt haben, im Fundfall Ihre Daten an die Finder weiterzugeben. So können die Finder Sie direkt kontaktieren und Ihr Tier kann so schneller wieder zu Ihnen nach Hause.

    * Bitte beachten Sie: Haben Sie noch kein Nutzerkonto? Dann melden Sie sich zusätzlich zur Registrierung dafür an. Nach der Anmeldung können Sie Ihre Tiere mit der zugehörigen TASSO-Kenn-Nummer, Ihrem persönlichen Nutzerkonto hinzufügen. Im Anschluss können Sie Ihr entlaufenes Tier bei TASSO vermisst melden. Weitere Informationen finden Sie hier: TASSO-Nutzerkonto.

  • 3. Mein Tier ist verschwunden. Was ist jetzt zu tun?

    Wenn das eigene Tier entlaufen ist, sollten Sie Ihr Tier so schnell wie möglich bei TASSO als vermisst melden. Auch wenn das Tier bislang nicht bei TASSO registriert ist, können Sie dies umgehend über unser Online-Formular nachholen. Zudem finden Sie auf der TASSO-Homepage hilfreiche Tipps, die Ihnen bei der Suche nach Ihrem entlaufenen Tier helfen können.

  • 4. Kann ich bei Ihnen eine Suchmeldung zu meinem vermissten Tier aufgeben?

    Natürlich können auch Sie eine solche TASSO-Suchmeldung bei uns aufgeben. Melden Sie dafür Ihr entlaufenes Tier bei TASSO als vermisst. Am einfachsten geht das über das TASSO-Nutzerkonto. Bitte erteilen Sie uns dabei, die Freigabe zur Veröffentlichung Ihrer Suchmeldung. So können TASSO-Suchhelfer:innen und Tierfreund:innen Ihnen bei der Suche nach Ihrem vermissten Tier helfen.

    Bitte beachten Sie: Wenn Ihr Tier wieder bei Ihnen ist und auch Ihre Suchmeldung bei TASSO gelöscht wurde, kann es dennoch vorkommen, dass sie aufgrund der Online-Verbreitung durch Sie persönlich oder durch Tierfreunde weiterhin auf externen Seiten im Internet, wie Google und Facebook zu finden ist.

    Um Ihre Suchmeldung von diesen Seiten zu löschen, wenden Sie sich bitte an die entsprechenden Unternehmen oder Webseiten.

  • 5. Warum kann ich meine Suchmeldung noch nicht sehen?

    Bevor die TASSO-Suchmeldung Ihres vermissten Tieres auf der TASSO-Homepage zu sehen ist, muss sie von unserem Team überprüft werden. Das kann leider etwas Zeit in Anspruch nehmen. Zudem kann es möglich sein, dass Sie uns die Freigabe zur Veröffentlichung Ihrer Verlustmeldung nicht erteilt haben. Wenn Sie uns die Freigabe im Nachgang erteilen möchten, können Sie dies über den Link in der Bestätigungs-E-Mail erledigen, die Sie nach der Verlustmeldung Ihres Tieres von uns erhalten haben.

  • 6. Wo und wie kann ich Fotos zu Suchmeldungen hochladen?

    Falls Sie ein Bild zu Ihrer Suchmeldung hinzufügen möchten, können Sie dies über ihr persönliches TASSO-Nutzerkonto tun. Melden Sie sich dazu im TASSO-Nutzerkonto an und klicken Sie auf "Ändern" in der Suchmeldung Ihres Tieres. Im Anschluss können Sie Bilder Ihres entlaufenen Tieres hinzufügen. Alternativ können Sie es auch über den Link in der Bestätigungs-E-Mail vornehmen, die Sie nach der Verlustmeldung Ihres Tieres von uns erhalten haben. 

  • 7. Wie komme ich an Suchplakate?

    Suchplakate können Sie einfach online bestellen, wenn Sie Ihr Tier bei TASSO vermisst gemeldet haben. Diese bekommen sie dann per Post oder als PDF von uns zugesandt. Ganz wie Sie wünschen.

  • 8. Warum kann ich mein Suchplakat noch nicht ausdrucken?

    Bevor Sie das TASSO-Suchplakat Ihres vermissten Tieres ausdrucken können, muss das Plakat von unserem Team überprüft werden. Das kann leider etwas Zeit in Anspruch nehmen. Sobald das TASSO-Suchplakat überprüft worden ist, senden wir es Ihnen umgehend per E-Mail zu.

  • 9. Kann mein Tier auch im Ausland zurückvermittelt werden?

    Ja, Ihr Tier kann auch im Ausland zurückvermittelt werden. TASSO ist an die Meta-Suchmaschinen europetnet.com und petmaxx.com angebunden, die die Rückvermittlung von Tieren besonders aus dem Ausland ermöglichen. Wer eine Transpondernummer über die Suchmaschinen abfragt, erhält lediglich Auskunft darüber, ob und bei welchem Register die Nummer gemeldet ist sowie den dazugehörigen Kontakt des Registers. Die Halterdaten selbst werden zu keiner Zeit von TASSO an die beiden Meta-Suchmaschinen übermittelt.

Fragen zu Datenänderungen

TASSO-Nutzerkonto

  • 1. Was genau ist ein TASSO-Nutzerkonto?

    Mit dem TASSO-Nutzerkonto (nur für private Tierhalter:innen) können Sie zukünftig alle Services von TASSO noch schneller und einfacher online nutzen.  So können Sie beispielsweise Ihre Tiere direkt im Nutzerkonto registrieren oder ihre bereits registrierten Tiere, im Nachhinein dem Nutzerkonto hinzufügen, falls sie Ihre Tiere nicht im Nutzerkonto registriert haben. 

    Im Anschluss können Sie Datenänderungen unkompliziert vornehmen. Hat sich Ihr Name, Ihre Adresse oder Telefonnummer geändert? Dann müssen Sie diese Änderung nur einmal vornehmen und können die neuen Daten für all Ihre registrierten Tiere gleichzeitig eintragen. Änderungen an den Datensätzen einzelner Tiere können Sie ebenfalls unkompliziert aktualisieren. 

    Auch eine Vermisstenmeldung Ihres entlaufenen Tieres können Sie schnell in Ihrem persönlichen Nutzerkonto erstellen. Dazu können Sie im Vorfeld, Bilder Ihrer registrierten Tiere den einzelnen Tierprofilen zuordnen und Voreinstellungen zur Suche, wie beispielweise „Mein Tier benötigt Medikamente“, speichern. 

  • 2. Kann ich das TASSO-Nutzerkonto auch in der TASSO-App Tipp-Tapp nutzen?

    Ja, Sie können auch in unserer App bestehende Registrierungen Ihrer Tiere mit Ihrem TASSO-Nutzerkonto verknüpfen und erhalten so ebenfalls eine Übersicht über all Ihre registrierten Tiere. Weitere Informationen dazu erhalten Sie hier: Tipp-Tapp: Die TASSO-App

  • 3. Wie kann ich ein Tier meinem TASSO-Nutzerkonto zuordnen?

    Melden Sie sich in Ihrem persönlichen TASSO-Nutzerkonto an und klicken Sie auf den Button "Tier hinzufügen". Im Anschluss geben Sie die TASSO-Kenn-Nummer Ihres Tieres, den Rufnahmen und den Nachnamen, auf den das Tier registriert ist, ein. Schon ist Ihr Tier Ihrem Nutzerkonto zugeordnet.

  • 4. Kann ich mein gerade registriertes Tier meinem Nutzerkonto zuordnen?

    Falls Sie erst kürzlich Ihr Tier bei TASSO registriert und dies nicht bereits im Nutzerkonto getan haben, ist es nicht möglich, Ihr Tier sofort Ihrem Nutzerkonto zuzuordnen. Erst nach Erhalt der TASSO-Kenn-Nummer können Sie Ihr Tier hinzufügen. Katzenhalter:innen können dies etwa zwei Tage nach Erhalt der digitalen Registrierungsbestätigung. Hundehalter:innen erhalten die TASSO-Kenn-Nummer erst zusammen mit der Registrierungsbestätigung per Post. Der Versand kann etwa vier Wochen.

  • 5. Kann ich mein vermisst gemeldetes Tier meinem Nutzerkonto zuordnen?

    Nein. Ein bereits bei TASSO vermisst gemeldetes Tier kann aus Datenschutzgründen keinem TASSO-Nutzerkonto zugeordnet werden.

  • 6. Kann ich ein Pferd meinem Nutzerkonto zuordnen?

    Nein. Die Zuordnung von Pferden zu Ihrem persönlichen Nutzerkonto ist zurzeit noch nicht möglich.

  • 7. Mein verstorben gemeldetes Tier befindet sich nicht mehr in meinem Nutzerkonto. Warum ist das so?

    Wir arbeiten stetig an der Verbesserung unserer Datenqualität, um die Halterinnen und Halter entlaufenerer Tiere schnellstmöglich erreichen zu können. Um in diesem Fall technisch eine bessere Performance gewährleisten zu können, werden verstorben gemeldete Tiere aus dem Nutzerkonto entfernt.

  • 8. Ich bekomme kein Passwort zugesendet, was kann ich tun?

    Sie bekommen kein Passwort zugesendet, weil Sie sich höchstwahrscheinlich noch nicht für ein TASSO-Nutzerkonto angemeldet haben. Das Nutzerkonto ist neu und Tierhalter müssen sich zusätzlich zur Registrierung dafür registrieren. Hier können Sie sich für Ihr persönliches Nutzerkonto anmelden: Nutzerkonto erstellen

Fragen zu ehrenamtlichen Tätigkeiten bei TASSO

  • 1. Wie kann ich TASSO-Suchhelfer werden?

    Wenn Sie Teil unseres Netzwerkes rund um den TASSO-Suchservice werden möchten, melden Sie sich hier als TASSO-Suchhelfer an. Sie erhalten die TASSO-Suchmeldungen per Mail zugeschickt.

    Oder nutzen Sie die TASSO-App „Tipp-Tapp“: Die TASSO-Suchmeldungen werden für einen von Ihnen festgelegten Standort direkt auf Ihrem Smartphone angezeigt und geben Ihnen einen umfangreichen Überblick über die Tiere, die bei TASSO als vermisst gemeldet worden sind. 

  • 2. Kann ich TASSO auch ehrenamtlich unterstützen?

    Als Spendenorganisation sind wir immer dankbar, wenn uns Tierfreunde ehrenamtlich unterstützen möchten. Wenn Sie daran Interesse haben, melden Sie sich hier an: Anmeldung ehrenamtliche Hilfe

  • 3. Wo kann ich generell Fotos hochladen?

    Wir bekommen immer wieder Fotos von Tierfreunden, die sie uns unentgeltlich zur Verfügung stellen, damit wir sie beispielsweise zur Bebilderung unserer Beiträge auf den Social Media-Kanälen von TASSO einsetzen können. Wenn auch Sie uns Fotos Ihres tierischen Freundes zusenden möchten, nutzen Sie bitte das folgende Formular auf der TASSO-Homepage: Foto zusenden. Vielen Dank!

Fragen zum Tierschutz

  • 1. Warum setzt sich TASSO für Auslandstierschutz ein?

    Nach unserer Auffassung endet der Schutz unserer Mitgeschöpfe nicht an der Landesgrenze, und die Hilfe für die Straßenhunde im Ausland ist für uns im Rahmen des ethisch motivierten Tierschutzes eine wichtige Aufgabe. Ethik ist für uns unteilbar, und wenn man das Elend der Straßenhunde sieht, kann man als Tierschützer und Tierfreund nicht einfach wegsehen und die Tiere ihrem Schicksal überlassen.

    Natürlich ist es unser vorrangiges Ziel, das Bewusstsein für den Tierschutz in den betroffenen Ländern zu verbessern. Im Rahmen unserer Möglichkeiten tun wir dies auch und reden nicht nur davon, sondern führen Gespräche und Verhandlungen mit den vor Ort verantwortlichen Politikern sowie auf EU-Ebene. Allerdings ist dies insgesamt eine langfristige Aufgabe angesichts mangelndem politischen Willen und vielfach fehlender Bereitschaft in der Bevölkerung dieser Länder.

    TASSO unterstützt seriöse, gemeinnützige Tierschutzorganisationen, die im Rahmen ihres Auslandstierschutzes Kastrationsaktionen vor Ort durchführen, um die Straßenhund-Population nachhaltig und tierschutzgerecht zu kontrollieren, Tierheime dort finanziell und materiell zu unterstützen und Hunde nach Deutschland zu vermitteln, um das Leid der Tiere einzudämmen. Darüber hinaus führen wir selbst Kastrationsaktionen vor Ort durch.

    Dass bei der Vermittlung von Hunden nach Deutschland alle tierseuchen- und tierschutzrechtlichen Auflagen (Traces-Meldung, Untersuchung vom Amtstierarzt vor Ort und vom Amtstierarzt in Deutschland) eingehalten werden und kein Gewinn erzielt wird, ist für uns selbstverständlich. Die beispielsweise vom Bund gegen Missbrauch der Tiere (bmt) nach Deutschland vermittelten Hunde verfügen alle über den erforderlichen Impfschutz, den EU-Heimtierausweis, sind mit einem Mikrochip gekennzeichnet, tierärztlich untersucht und gegen Parasiten behandelt. Die Hunde werden hier vom bmt in liebevolle und verantwortungsbewusste Familien vermittelt. Wie bei jeder Vermittlung des bmt wird dies durch eine Vorkontrolle, Abgabevertrag und Nachkontrollen sichergestellt.

    Es werden auch keine „Problemhunde importiert“, sondern in der Regel kleinere, freundliche, gut sozialisierte Familien-Hunde nach Deutschland vermittelt, die man in den deutschen Tierheimen eher seltener vorfindet und die den hiesigen Hunden keinen Tierheimplatz wegnehmen. Im Gegenteil: Viele Tierfreunde, die sich entschieden haben, einen Auslandshund aufzunehmen, entscheiden sich nicht selten, wenn sie dann im Tierheim sind, für einen „deutschen Langzeitinsassen“. Darüber hinaus werden Tierfreunde, die einen Auslandshund adoptieren, keinen Hund bei einem unseriösen Züchter/Welpenhändler kaufen.

    Ungeachtet dessen ist uns auch die Situation der deutschen Tierheime bewusst, unsere aktuellen Aktionen zur Katzenkastration im Rahmen des Bündnis „Pro Katze“ sowie zur Einführung einer gesetzlichen Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Hunde und Katzen und der Bekämpfung des unseriösen Welpenhandels dienen letztlich der (finanziellen) Entlastung und Unterstützung der deutschen Tierheime.

  • 2. Was tun bei tierschutzwidriger Tierhaltung?

    Wir Tierschützer sind (leider) nicht befugt, bei Misshandlungen oder tierschutzwidriger Haltung von Tieren dem Halter Auflagen zu machen oder gar die Tiere wegzunehmen. Für den Vollzug des Tierschutzgesetzes sind in Deutschland vorrangig die Veterinärämter zuständig.

    Bitte wenden Sie sich umgehend an das zuständige Veterinäramt, um den Tieren rasch und effektiv zu helfen. Sollte dies ergebnislos bleiben, haben Sie die Möglichkeit, bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft Anzeige wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz zu erstatten.

    Hilfreich ist es, die Missstände (Ort, Art und Anzahl der Tiere, Datum und Uhrzeit) zu dokumentieren und Zeugen zu benennen, die Ihre Aussage unterstützen.

    Lesen Sie auch unsere Tipps zu Erstattung einer Strafanzeige.

  • 3. Was tun bei Verdacht auf Welpenhandel?

    Sie sollten umgehend Ihr zuständiges Veterinäramt über diesen Welpenhandel informieren. Das Amt kann dann überprüfen, ob der Händler über die notwendige Genehmigung nach §11 Tierschutzgesetz verfügt und ob alle tierschutz- und tierseuchenrechtlichen Anforderungen eingehalten werden.

  • 4. Was ist zu beachten bei Weidetierhaltung im Sommer?

    Grundsätzlich gilt, dass Weidetieren, wie Pferden, Ponys oder Kühen, im Sommer ausreichend Wasser zur Verfügung stehen muss und sie ebenfalls über ausreichend Schattenplätze verfügen müssen, um sich vor Sonnen- und Hitzeeinwirkung zu schützen. Die Schattenplätze (das können unter anderem Laubbäume sein) müssen so beschaffen sein, dass sie allen Tieren gleichzeitig Schatten bieten.

    Bei Beobachtung einer unsachgemäßen Weidetierhaltung sollten Sie umgehend das zuständige Veterinäramt informieren und gegebenenfalls gegen den Tierhalter Anzeige wegen Verdacht eines Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz erstatten.

    Lesen Sie auch unsere Tipps zu Erstattung einer Strafanzeige.

  • 5. Weidetierhaltung im Winter

    Für die Haltung von Weidetieren, die im Winter im Freien gehalten werden (Winterfreilandhaltung), gibt es Empfehlungen, die regelmäßig zu Beginn der kalten Jahreszeit in Pressemitteilungen von den Regierungspräsidien beziehungsweise den Landkreisen oder Veterinärämtern veröffentlicht werden. So muss Weidetieren in Freilandhaltung im Winter ein Witterungsschutz zur Verfügung stehen, der sie vor Wind und Nässe schützt und ihr Wohlbefinden sichert. Der Witterungsschutz muss groß genug sein, um allen Tieren eine Rückzugsmöglichkeit zu bieten. Der Windschutz muss bei Freilandhaltung mindestens zweiseitig sein. Darüber hinaus sollte Wasser ständig zur Verfügung stehen sowie ein trockener Liegeplatz.

    Spezifische gesetzliche Vorschriften, die die Anforderungen an die Haltung von Rindern regeln, existieren in Deutschland nicht. In der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung werden nur die Anforderungen an die Haltung von Kälbern geregelt. Grundsätzlich ist zu sagen, dass Rindern Kälte weitaus weniger ausmacht als Hitze.

  • 6. Dürfen Jäger Hunde oder Katzen erschießen?

    Der Abschuss von Hunden und Katzen durch Jagdausübungsberechtigte im Rahmen des sogenannten Jagdschutzes ist leider erlaubt, wird von uns aber entschieden abgelehnt.

    Hunde und Katzen sind keine jagdbaren Tiere im Sinne des Jagdrechtes, dürfen aber im Rahmen des sogenannten Jagdschutzes getötet werden. Unzählige Hunde und Katzen werden so jährlich von Jägern erschossen oder in Fallen gefangen und getötet. Die derzeitige gesetzliche Regelung zur Erlaubnis des Abschusses von Haustieren ist unverhältnismäßig und willkürlich und geht weit über das hinaus, was zum Schutz von Wildtieren notwendig ist. Das bestehende Ordnungsrecht ist ausreichend, um gegen Hunde, die Wild nachstellen, vorzugehen.

    Mehr zum Thema Haustierabschuss finden Sie in unserer Rubrik Tierschutzthemen.

Fragen zu Gesundheit und Recht

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